Abdingung oder auch Abdingen, Bezeichnung für entweder:
1.)
das Erbringen von Leistungen, die nicht Teil des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenversicherung sind und auf diese Weise mit dem Patienten "privat", aber stets nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ausgemacht werden.
2.)
das außer Kraft setzen des größtmöglichen Anstiegsfaktors (3,5 %), den die GOZ vorsieht.