Abfindung versteuern - was besagt die Fünftelregelung?

Vor einigen Jahren war es noch möglich eine Abfindung nicht versteuern zu müssen. Dies hat sich nun geändert, denn auch auf Abfindungen muss seit 2006 Einkommensteuer gezahlt werden.


Zum Gram der Arbeitnehmer wurde vom Bundestag im Jahr 2006 eine neue Regelung getroffen, die besagt, dass man eine Abfindung versteuern muss. Vorher war es möglich, einen festen Betrag von bis zu 7.200 Euro steuerfrei einzunehmen. Der Satz stieg mit zunehmender Betriebszugehörigkeit und Alter bis auf eine steuerfreie Abfindung in Höhe von bis zu 11.000 Euro. Die Mindestbetriebszugehörigkeit dafür lag allerdings bei 15 Jahren. Heutzutage muss jeder Cent versteuert werden, es führt kein Weg mehr daran vorbei, denn die Abfindung gehört nun zu den außergewöhnlichen Einnahmen eines Arbeitnehmers und wird entsprechend versteuert. Die Höhe der Abfindung ist unterschiedlich und oft auch Verhandlungssache, im Schnitt aber liegt sie bei einem halben Monatsgehalt. Die Abfindung wird grundsätzlich erst nach Beendigung des Vertrages ausgezahlt, aber immer in einem zeitlichen Zusammenhang, sprich: innerhalb der folgenden acht Wochen sollte die Auszahlung vorgenommen sein.

 

 

Abfindung versteuern Mithilfe der Fünftelregelung

  • Die Fünftelregelung kommt dem Arbeitnehmer wieder entgegen, denn sie bildet einen Steuervorteil im Gegensatz zur Standard-Besteuerung des Einkommens anhand einer Steuertabelle. Die Abzüge sind hier wesentlich geringer. Es wird die volle Abfindung durch fünft geteilt und jeder einzelne Betrag seperat besteuert. Die daraus berechneten Steuerlasten werden dann summiert und als die volle Steuerlast für die komplette Abfindung angesehen. Das bedeutet im Fazit für den Arbeitnehmer, das er wesentlich weniger Steuern an den Staat zahlen muss.
  • Eine Abfindung versteuern, hat also auch Vorteile. Anhand eines Rechenbeispiels lässt sich dies einfach zeigen: beträgt die Abfindung 100.00 Euro müsste man normalerweise nach Einkommensteuerregelung über 30.000 Euro Steuern zahlen, durch die Füntelregelung bleibt der Betrag unter 20.000 Euro. Die Ersparnis für den Arbeitnehmer ist also enorm.

 

Abfindung versteuern und Bezug von Arbeitslosengeld

  • Unabhängig davon, wie man die Abfindung versteuern muss, wird, nachdem ein Arbeitnehmer diese erhalten hat, vom Arbeitsamt eine Sperrzeit von maximal zwölf Wochen verhängt, in der er keine Bezüge durch das Amt geltend machen kann, wenn das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wurde und die Abfindung in diesem Zuge gezahlt wurde. Es kann auch je nach Höhe der Abfindung eine Ruhezeit für das Arbeitslosengeld verhängt werden.