Abnehmbar oder auch entfernbar ist jegliche Art von herausnehmbaren Zahnersatz, die der Patient ohne ärztliche Hilfe selbst entfernen kann. Im Falle von Riegel- und Implantatsuprakonstruktionen, die nur zu Hygiene- oder Kontrollzwecken vom Arzt temporär entfernt werden, spricht man von „bedingt abnehmbar“.