Abschrägung, auch Randabschrägung. Kann zweierlei Dinge bezeichnen:
1.) den Abschluß der nicht rechtwinklig verlaufenden Präparationsgrenze, wie sie klassischerweise bei Inlay- oder Stufenpräparation vorkommt und bei welcher die Kante am Übergang zum natürlichen Zahn stark gebrochen ist. Man minimiert damit zwar, die von einem Randspalt drohende Undichtigkeit, allerdings um den Preis einer deshalb dünn auslaufenden Restauration, weshalb die Prozedur nur mit metallischen Werkstoffen wie Federrand, Scheibenschliffpräparation durchführbar ist.
2.) das nicht parallel Verlaufen eines Winkels von bei Teleskopkronen oder Zahnstümpfen.