Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Kosten grundsätzlich nach dem Sachleistungsprinzip. Das heißt, dass dem Versicherten für seine monatlichen Beiträge Sach- und Dienstleistungen (wie Zuschüsse zu Arzneikosten und die Behandlung durch den Arzt) zur Verfügung gestellt werden, dieser aber nicht als Auftraggeber des Arztes auftritt und in die Abrechnung nicht direkt einbezogen wird.
Im Gegensatz dazu erfolgt bei der privaten Krankenversicherung die Abrechnung nach dem Prinzip der Kostenerstattung. Das heißt, dass der Versicherte als Auftraggeber des Arztes auftritt und ihm die Rechnung direkt vom Arzt gestellt wird. Die anfallenden Kosten werden dem Versicherten dann erstattet. Im Einzelnen sind dabei folgende unterschiedliche Arten der Abrechnung zu unterscheiden: