Abwicklung des Versicherungsfalls

Die Abwicklung im Versicherungsfall verläuft anders als bei der Gesetzlichen Krankenkasse


Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Kosten grundsätzlich nach dem Sachleistungsprinzip. Das heißt, dass dem Versicherten für seine monatlichen Beiträge Sach- und Dienstleistungen (wie Zuschüsse zu Arzneikosten und die Behandlung durch den Arzt) zur Verfügung gestellt werden, dieser aber nicht als Auftraggeber des Arztes auftritt und in die Abrechnung nicht direkt einbezogen wird.

Im Gegensatz dazu erfolgt bei der privaten Krankenversicherung die Abrechnung nach dem Prinzip der Kostenerstattung. Das heißt, dass der Versicherte als Auftraggeber des Arztes auftritt und ihm die Rechnung direkt vom Arzt gestellt wird. Die anfallenden Kosten werden dem Versicherten dann erstattet. Im Einzelnen sind dabei folgende unterschiedliche Arten der Abrechnung zu unterscheiden:

  • In der Apotheke werden Medikamente direkt vom Versicherten bezahlt. Die Quittungen werden beim Versicherungsunternehmen eingereicht und zurückerstattet.
  • Arztrechnungen werden vom behandelnden Mediziner direkt an den Versicherten geschickt. Die übliche Zahlungsfrist von vier Monaten reicht in der Regel aus, dass in dieser Zeit die Rechnung an den Versicherungsträger weitergeleitet und das Honorar auf Konto des Versicherten gutgeschrieben wird. Dieser kann dann die Zahlung vornehmen und muss die ärztlichen Leistungen nicht selbst vorschießen. 
  • Krankenhauskosten werden in der Regel direkt zwischen Versicherung und Klinikabgerechnet.