Änderungen im Gesundheitssystem Deutschland

Gesundheitsreformen hat es viele über die Jahre gegeben - und immer waren sie heiß diskutiert. Mit dem neuen Jahr tritt der Gesundheitsfonds in Kraft, der mit der Gesundheitsreform 2007 beschlossen wurde. Das Gesundheitssystem Deutschland beinhaltet viele neue Änderungen.


Gravierende Änderungen im Gesundheitssystem Deutschland zeichnen sich ab. Ab dem ersten Januar werden die gezahlten Krankenkassenbeiträge zentral verwaltet. Für jeden gesetzlich Versicherten gilt dann ein Einheitsbeitrag von 15, 5 Prozent. 7,3 Prozent trägt hiervon der Arbeitgeber und 8,2 Prozent der Arbeitnehmer. Viele Versicherte werden also im neuen Jahr tiefer in die Tasche greifen müssen als noch 2008, da auch niedrigere Beiträge an die vorgeschriebenen 15,5 Prozent angepasst werden.

Einheitsbeitrag plus Zusatzbeitrag
Die Krankenkassen erhalten je nach Alter und Gesundheit ihrer Versicherten noch einen Zusatzbeitrag aus dem Gesundheitsfonds. Reichen diese Beiträge nicht aus, um die Kosten zu decken, kommen möglicherweise noch weitere Zahlungen für gesetzlich Versicherte hinzu. Kommt eine Krankenkasse nicht mit den ihr zugeteilten Geldern aus, kann sie einen Zusatzbeitrag des Versicherten verlangen. Dieser kann jedoch höchstens ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen – und das nur, wenn eine Einkommensprüfung vorgenommen wurde. Gibt es keine Einkommensprüfung, kann der Zusatzbeitrag höchstens acht Euro ausmachen. Möglich sind natürlich auch Abschläge, wenn eine Krankenkasse gut wirtschaftet. Außerdem werden die Kündigungsrechte der Versicherten gelockert, sodass bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags ein Sonderkündigungsrecht fällig wird.

Versicherungspflicht für alle
Anders als bisher gilt ab dem nächsten Jahr auch für freiwillig Versicherte die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Wer also früher privat versichert war und nicht als Arbeitnehmer über die Gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt ist, muss sich privat versichern. Wer dann ab 2009 nicht krankenversichert ist, muss damit rechnen, ein Strafgeld zu zahlen.
Hierfür wurde der Basistarif eingeführt, in den jeder aufgenommen werden kann – unabhängig von bestehenden Krankheiten oder Vorerkrankungen. Wie hoch der Basistarif ausfällt, ist abhängig vom Eintrittsalter und Geschlecht. Generell darf der Basistarif aber nicht höher sein als der durchschnittliche Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherungen (etwa 500 Euro), auch müssen die Leistungen ähnlich sein. Wer ab 2009 eine private Krankenversicherung abschließt, kann bei einem Wechsel seine Altersansparungen, zumindest im Rahmen des Basistarifs, mitnehmen. Bei bereits abgeschlossenen Versicherungen dürfen privat Versicherte im ersten Halbjahr 2009 mit ihren Altersrückstellungen (im Basistarif) wechseln. Jedoch darf der privat Versicherte dann 18 Monate den Basistarif nicht wechseln. Durch diese Änderungen kann die private Krankenversicherung bis zu 15 Prozent teurer werden. Nach den sechs Monaten dürfen nur noch Hilfsbedürftige und über 55-Jährige in den günstigen Basistarif wechseln.

Selbstständige müssen auf das Krankengeld verzichten – oder draufzahlen
Kein Krankengeld mehr gibt es für Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Ihr Beitrag liegt nach Abzug des Krankengeldes dann bei 14,9 Prozent. Durch Wahltarife können Selbstständige das Krankengeld wieder einschließen, sie sind dadurch jedoch für drei Jahre an die Krankenkasse gebunden. Dies geht jedoch nur, wenn vorher das Krankengeld Teil des gewählten Tarifs war. Versicherte über 45 Jahre sollten sich besonders beeilen, um ihren Anspruch auf das Krankengeld nicht zu verlieren.
Wahlweise können Selbstständige auch in die private Krankenversicherung wechseln.

Gesundheitssystem Deutschland - Leistungen und Leistungskürzungen
Um die Lohnnebenkosten zu senken, werden beitragsfrei mitversicherte Kinder ab 2009 aus Steuermitteln mitfinanziert. Woher die Regierung diesen Milliardenbetrag nimmt, ist derzeit noch unklar.
Leistungskürzungen gibt es im Zuge des Gesundheitsfonds nicht – außer es entstehen Krankheitskosten durch Schönheitsoperationen und Tätowierungen oder Ähnliches. Neue Leistungen sind unter anderem empfohlene Impfungen sowie Eltern-Kind-Kuren. Auch gibt es einen Anspruch auf Rehabilitation von pflegebedürftigen und älteren Patienten.