Ärztliche Weiterbildung

Informationen zur Weiterbildung als Arzt


Auf kaum einem beruflichen Gebiet ist das Thema der Weiterbildung von so herausragender Bedeutung wie bei Ärzten und Medizinern.

Dem Trend der stetig wachsenden neuen technischen Entwicklung sowie der wissenschaftlichen Entdeckung auf dem medizinischen Gebiet müssen die ärztlichen Fachkräfte mit der Bereitschaft begegnen, durch Weiterbildungsmaßnahmen ihr Wissen dem des neuesten Standes anzupassen – damit die Patienten so gut wie möglich von dem Zusammenspiel neuester Technik/Entwicklung und dem adäquaten Wissensstand der Ärzte profitieren können.

Zwar hat die Bundesärztekammer eine (Muster-)Weiterbildungsordnung erarbeitet – diese hat allerdings für die Landesärztekammern nur einen empfehlenden Charakter.

Die ärztliche Weiterbildung besteht aus einer mehrjährigen, angemessen vergüteten Berufspraxis, wo unter der Leitung von weiterbildungsbefugten Ärzten die Ausbildung auf Grundlage der Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammern in dafür vorgesehenen Weiterbildungsstätten erfolgt.

Durch die Weiterbildung in einem Gebiet wird man Facharzt. Nach Erwerb einer Gebietsbezeichnung kann eine weitere Qualifizierung erfolgen, z. B. durch Schwerpunktkompetenzen in einigen Gebieten sowie Zusatz-Weiterbildungen.
Da sich die Weiterbildungsrichtlinien an den jeweiligen Verordnungen der Landesärztekammern orientieren, unterscheidet sich sowohl der inhaltliche als auch der zeitliche Umfang der Weiterbildungsmaßnahmen von Bundesland zu Bundesland.

Die Beantragung zur Anerkennung einer Bezeichnung gemäß der jeweils länderspezifischen Weiterbildungsordnung kann mittels des Online-Verfahrens eingeleitet werden.

Erst wenn sich die erbrachten zeitlichen sowie inhaltlichen Leistungen mit den Vorgaben der jeweiligen Weiterbildungsordnung decken, kann ein Antragsverfahren eingeleitet werden.

Im Folgenden werden bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen zum/zur Therapeuten/-in vorgestellt.