Abweichung von der Regelleistung, bei der ein Patient eine Leistung möchte, die teurer als die von der Krankenkasse vorgesehene ist. Mit der 2005 erfolgten Festlegung von Festzuschüssen, wurde dieser Begriff eingeführt. Er bezeichnet bei gesetzlichen Krankenversicherungen den Vorgang, bei welchem vollständig von der Regelversorgung abweichende Leistungen durchgeführt werden.
Der Versicherte erhält den bewilligten Festzuschuss über die Kostenerstattung von seiner gesetzlichen Krankenkasse, die Kosten werden direkt mit dem Versicherten abgerechnet.