Arzneimittelpreisverordnung für Gesetzlich Versicherte, besteht aus zwei Komponenten: Dem kleinen prozentualen Aufschlag auf den Herstellerpreis von drei Prozent und einem einheitlichen Aufschlag von 8,10 Euro je Packung. Die gesetzlichen Kassen erhalten dabei einen Rabatt von zwei Euro. Der Verdienst des Apotheker hängt von der Packungsmenge ab.