Die staatliche Anerkennung als Arzt oder Apotheker. Vorrausetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit Staatsexamen und der Nachweis der persönlichen und gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des ärztlichen Berufs. Danach erwirbt man die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs, zur Niederlassung als Vertragszahnarzt ist jedoch vorher noch eine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit unter festgelegten Bedingungen zu absolvieren.