Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber regeln. Dazu zählen solche Aspekte wie beispielsweise Arbeitsschutz, Sozialversicherung, Rechte von Gewerkschaften sowie die Folgen eines Arbeitsunfalls. Kommt es während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses oder nach einer Kündigung zu Streitigkeiten, werden diese vor dem Arbeitsgericht ausgetragen.
Der Arbeitsvertrag
Haben Sie einen neuen Job gefunden, wird ein Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und dem zukünftigen Arbeitgeber geschlossen. Obwohl auch eine mündliche Übereinkunft genügt, ist es heute üblich, den Vertrag schriftlich festzusetzen. So werden einerseits Missverständnisse ausgeschlossen und der Vertrag kann herangezogen werden, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Der jeweilige Inhalt und die Form richten sich nach der Art des Anstellungsverhältnisses, so gibt es etwa Teilzeitarbeitsverträge oder Praktikantenverträge. Der genaue Inhalt ist nicht geregelt, er umfasst aber meist Angaben zur Vergütung, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und die Dauer der Arbeitszeit. Verträge bei Festanstellungen werden meist unbefristet geschlossen, das heißt, das Ausscheiden aus dem Betrieb erfolgt mit dem Eintritt des Rentenalters.
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
Das Arbeitsrecht regelt auch, wie und unter welchen Umständen ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann. Sind sich beide Parteien einig, wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Meist ist dies jedoch nicht der Fall und es kommt zur Kündigung. Diese kann entweder vom Arbeitnehmer ausgehen oder vom Arbeitgeber. Möchte der Arbeitnehmer selbst kündigen, kann er dies in einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung tun. Letztere geschieht ganz klassisch unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Kündigungsfristen. Liegen jedoch schwerwiegende Gründe – etwa Beleidigungen vom Chef, Nichtzahlen des Lohns oder Mobbing – vor, kann er das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden. Auch der Arbeitgeber kann eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn entscheidende Gründe vorliegen, dazu gehören zum Beispiel Einstellungsbetrug, Verletzung der Treuepflicht oder Arbeitsverweigerung. Hierbei muss aber meist eine Abmahnung vorausgehen.
Was tun bei Mobbing und Co. ?
Hat man Kritik vom Chef bekommen oder die Kolleginnen tuscheln hinter dem Rücken über ein schlecht sitzendes Outfit, ist schnell von Mobbing die Rede. Doch echtes Mobbing ist weitaus verletzender und tiefgreifender. Der schwedische Psychiater und Pädagoge Heinz Leymann definierte den Begriff des Mobbings Ende der achtziger Jahre. Demnach besteht ein ernster Konflikt mit Kollegen oder Vorgesetzten, sodass sich der Betroffene nun in einer unterlegenen Situation befindet. Wird er systematisch mindestens einmal in der Woche einer oder mehrerer von 45 klar festgelegten Handlungen ausgesetzt, kann man auch juristisch von Mobbing sprechen. Dazu gehören unter anderem sexelle Belästigung, Telefonterror oder Beleidigungen.
Ob man sich in solchen Situationen juristisch durchsetzt, sollte immer genau abgewägt werden, denn oftmals trägt eine gerichtliche Lösung nicht wesentlich zu einer Besserung im Unternehmen bei. Zunächst sollte immer das Gespräch gesucht werden. Anschließend können eine offizielle Beschwerde beim Personalrat, der Gang zum Hausarzt oder ein Gespräch mit dem Vorgesetzten folgen.