Arzneimittelkommission

Hier bei Hilfreich finden sie alles zum Thema Gesundheit. Ein großes Zahnlexikon bietet ihnen die Möglichkeit, sich über die verschiedenen Begriffe zu informieren - Arzneimittelkommission


Kurz auch: AK-Z, früher "zahnärztlicher Arzneimittelausschuss". Einrichtung von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) mit Experten der unterschiedlichen Fachrichtungen wie Pharmakologie, Toxikologie und Werkstoffkunde, aber auch niedergelassenen Zahnärzten, die sich auf Teilgebiete der zahnärztlichen Arzneimitteltherapie spezialisiert haben. Geben die "Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel (IZA)" heraus, nehmen aber auch von Zahnärtzen eingeschickte Nebenwirkungsmeldungen von Medikamenten an, bearbeiten diese und leiten sie an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Nachfolgeinstitut des damaligen Bundesgesundheitsamtes BGA) weiter.

Zweimal im Jahr wird auf Sitzungen der Arzneimittelkommission die Auswertungen der im letzten halben Jahr eingegangenen Nebenwirkungsmeldungen vorgestellt und etwa einmal jährlich in den "Zahnärztlichen Mitteilungen" auch veröffentlicht, welche alle zwei Wochen erscheinen und an alle praktizierenden Zahnärzte geschickt werden.
Weitere Aufgaben: Stellungnahmen zum zahnmedizinischen und medizinischen Nutzen von Arzneimitteln und Medizinprodukten.