Bei der asthma Diagnose stellt der Arzt in einem ausführlichen Gespräch als Erstes die Krankheitsgeschichte des Patienten fest (Anamnese). Er wird nach Symptomen, wie Atemnot, fragen und wann beziehungsweise in welcher Umgebung diese auftreten. Macht sich das Asthma zum Beispiel ganzjährig bemerkbar, könnte es durch eine Hausstaubmilbenallergie hervorgerufen worden sein. Treten die Symptome jedoch im Frühjahr, während man sich in Freien bewegt, auf, spricht dies für eine Pollenallergie.
Die anschließende körperliche Untersuchung besteht zumeist aus dem Abhören der Lunge. Wenn die Bronchien verengt sind, kann der Arzt ein Atemgeräusch ausmachen, das als Giemen bezeichnet wird. Bei langjährigem, schweren und unbehandeltem Asthma sind diese Geräusche allerdings nicht mehr wahrzunehmen. Dieses Phänomen wird als „stilles Asthma“ bezeichnet.
Asthma Diagnose per Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie)
Bei der Lungenfunktionsüberprüfung, auch Spirometrie genannt, wird ermittelt, wie viel der Patient maximal ein- beziehungsweise ausatmen kann. Die Gesamtmenge der aus- und eingeatmeten Luft nennt man Vitalkapazität (VC). Bei Asthmapatienten sollte dieser Wert den Normalwerten entsprechen. Anders sieht es bei der Einsekundenkapazität (FEV1) aus. Dabei handelt es sich um die Menge an Luft, die der Patient innerhalb einer Sekunde ausatmen kann. Dieser ist bei Asthmatikern herabgesetzt. Teilt man nun die Einsekundenkapazität durch die Vitalkapazität und nimmt diesen Wert mal 100 Prozent, erhält man den relativen FEV1-Wert (FEV1%). Auch dieser ist bei Asthmatikern niedriger als bei gesunden Menschen.
FEV1% = FEV1/VC × 100%