Auch Reisen ins Ausland sind ein Bereich, in dem private Zusatzversicherungen sinnvoll eingesetzt werden können.
Krankheitsfälle, die bei Auslandsreisen in EU- Länder entstehen, werden grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt. Zudem gibt es Länder, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, darunter zum Beispiel Island, Norwegen, Tunesien, die Türkei und Serbien. Auch auf diese Länder erstreckt sich der Schutz der gesetzlichen Krankenkasse.
Bei Reisen ins außereuropäische Ausland besteht jedoch kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenkasse. Zudem ist unsicher, ob der deutsche Auslandskrankenschein von ausländischen Ärzten akzeptiert wird und ob nicht dennoch hohe Kosten entstehen, weil im Ausland nur die vor Ort üblichen Kassenleistungen übernommen werden. Auch die Kosten für den Rücktransport von im Ausland erkrankten Personen wird nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen.
Prinzipiell ist es also sinnvoll, bei Reisen außerhalb der EU, bei längeren Auslandsaufenthalten und bei bereits vorliegenden chronischen Erkrankungen eine private Auslandskrankenversicherung als Teil dere Zusatzversicherung abzuschließen.
Der Versicherte kann dabei zwischen Jahrespolicen und besonders günstigen Kurzzeitpolicen (für die Dauer des Aufenthaltes) wählen.
Auch bei dieser Versicherungsform ist das Kleingedruckte im entsprechenden Abschnitt der privaten Zusatzversicherung äußerst wichtig, weil es oft die wichtigsten Informationen über Ausnahmen und Leistungsbeschränkungen enthält. Besonderes Augenmerk sollte zum Beispiel darauf gerichtet werden, ob berufliche Reisen abgedeckt sind und unter welchen Bedingungen der Krankenrücktransport erfolgt.