Nachdem der Anbau für einen Balkon genehmigungspflichtig ist, muss eine Bauanzeige beziehungsweise ein Bauantrag erstellt werden. Durch einen bauvorlageberechtigten Handwerksmeister oder Architekt muss der Bauantrag unterzeichnet worden sein. Auch ein Zimmermeister kann den Bauantrag für einen Holzbalkon unterschreiben. Für den Anbau eines Balkons sind eine Baubeschreibung, eine statische Berechnung mit Prüfstatik, ein amtlicher Lageplan und Bauzeichnungen erforderlich. Entspricht die Konstruktion dem Bebauungsplan und der Landesbauordnung, so erteilt die Baubehörde die Baugenehmigung für den Balkon. Wer einen Balkon plant, sollte sich zunächst nach den Einschränkungen in dem Bebauungsplan bei der zuständigen Baubehörde erkundigen. Als untergeordnetes Bauteil kann der Balkon, wenn er bestimmte Maße nicht überschreitet, die Baugrenzen und Baulinien überschreiten. Dann wird er auch bei der Berechnung der Geschossfläche nicht mit eingerechnet. Zu den Voraussetzungen dafür gehört, dass der Balkon zu der nachbarschaftlichen Grundstücksgrenze mindestens zwei Meter Abstand einhält und der Balkon nicht mehr als 1,5 Meter von der Hausfassade hervorsteht. So wird der Balkon auch nicht bei der Ermittlung der Geschossfläche mit berechnet.
Die Baugenehmigung für den Balkon
Im ersten Schritt erstellt eine autorisierte Person eine exakte Planung. Im nächsten Schritt sollte man sich bei der zuständigen Stadtverwaltung oder Gemeinde nach eventuellen regionalen Einschränkungen erkundigen. Sind alle Fragen geklärt, wird eine Vorhabenbeschreibung erstellt. Im Anschluss wird ein Bauplan entworfen, dies macht der Fachhandwerker oder der Architekt. Der fertiggestellte Bauplan wird mit allen benötigten Papieren beim Bauamt eingereicht und die Baugenehmigung wird beantragt. Bis die Baugenehmigung erteilt wird, vergeht allerdings ein wenig Zeit. Auch hier ist wie bei anderen Bauvorhaben eine gewisse Genehmigungszeit notwendig. Das Bauamt wird eine Baugenehmigung für den Balkon erteilen, wenn der geplante Balkon der Bauordnung entspricht.
Der Architekt als Unterstützung
Wer einen Architekt zu Rate zieht, kann Geld und Zeit sparen. Der Architekt übernimmt die Planung und den Entwurf, er kümmert sich um den reibungslosen Ablauf und kennt die baurechtlichen Voraussetzungen. Der Architekt achtet beim Anbau darauf, ob dieser optisch gut in das Gesamtkonzept des Gebäudes passt. Nachdem dieser die rechtlichen Auflagen zur Kenntnis genommen hat, nimmt dieser dem Bauherrn einen Teil der Gänge zu den Behörden ab. Er setzt sich mit der Bauaufsichtsbehörde und dem Planungsamt in Verbindung, legt Pläne vor, erstellt den Bauantrag und holt die Baugenehmigung für den Balkon ein. Nach der gesetzlichen Honorarordnung für Architektenleistung wird dieser vergütet, es kann allerdings auch ein Pauschalhonorar mit dem Architekten vereinbart werden.