Die sogenannte Inhumation bedeutet die Beisetzung eines Verstorbenen in einem Grab in der Erde. Dazu wird der Leichnam in einem Sarg aus verrottbarem Material, üblicherweise Holz, untergebracht. Im weiteren Sinne kann man auch Urnenbeisetzungen zu einer Erdbestattung zählen, da diese ebenfalls in der Erde beigesetzt werden. Die klassische Erdbestattung wird gerade von religiösen Menschen genutzt. In diesem Fall spricht man nicht von „Beisetzung“, sondern „Bestattung“. Nach deutschem Bestattungsgesetz ist die Verwendung eines Sarges Vorschrift, weshalb nicht alle religiösen Wünsche erfüllt werden können, wie zum Beispiel eine islamische Bestattung in einem Tuch. Zu der Bestattungszeremonie gehören noch eine Reihe nicht festgelegter Rituale, wie die Begleitung des Sarges durch die Trauergäste bis zum Grab oder das Abschiednehmen der Trauergäste, indem sie eine Hand voll Erde auf den Sarg werfen, nachdem er in das Grab hinabgelassen wurde.
Vorschriften bei einer Beerdigung
Die Bestattungsregelungen unterliegen den einzelnen Bundesländern, sind jedoch zum größten Teil einheitlich gehalten. So darf in Deutschland ein Leichnam frühestens 48 Stunden nach dem Tod und muss spätestens acht Tage danach beigesetzt werden. Zudem gilt eine bestimmte Mindesttiefe des Sarges zu beachten, die meist zwischen 1,10 und 1,70 Meter liegt. Dies richtet sich danach, ob es ein Kinder- oder Erwachsenengrab und ein Tief- oder Normalgrab wird. Zudem setzt jede Gemeinde bestimmte Mindestruhezeiten fest, die vorschreiben wann ein Grab erst neu belegt werden darf. Die Ruhezeiten garantieren eine gewisse Zeitspanne, in der die vollständige Verwesung des Leichnams garantiert werden kann. Dies richtet sich nach der örtlichen Bodenbeschaffenheit. Nicht gestattet ist allerdings die Beisetzung in unterirdischen Gruften, da der Verwesungsprozess dann zu langsam verläuft. Bei sehr tonhaltigem und luftundurchlässigem Boden kann es passieren, dass gar kein Verwesungsprozess stattfindet und es zur Entstehung sogenannter „Wachsleichen“ führt.
Wahlgräber und Reihengräber
Erdgräber werden häufig entweder als Wahl- oder als Reihengräber angeboten. Der Unterschied ist, dass bei Reihengräbern im Allgemeinen nur ein Verstorbener beerdigt werden kann und die Ruhezeiten nicht verlängert werden können. Bei Wahlgräbern hingegen sind die Ruhezeiten nicht so streng geregelt, sodass auch zeitversetzt mehrere Verstorbene im gleichen Grab beigesetzt werden können und die Ruhezeit meistens auch einfach verlängert werden kann. Außerdem gibt es die Möglichkeit der mehrstelligen Wahlgräber, zum Beispiel Doppelgräber, in denen mehrere Verstorbene beigesetzt werden können. Dabei regelt jede Friedhofsordnung eigenständig, ob es nebeneinander geschieht, oder ob die Beisetzung übereinander geschieht. Die letzte Variante einer Beerdigung, oft von Eheleuten gewählt, ist ein sogenanntes Tiefgrab.
Eine einfache Erdbestattung kostet circa 7000 Euro mit allen Gebühren, auch den Nutzungskosten für die Grabstelle. Die Kosten für die bloße Beisetzung durch das Bestattungsinstitut mit einem einfachen Sarg belaufen sich etwa auf 1500 Euro, dazu kommen noch Nutzungskosten für Grabstelle und die Beisetzungskosten an Friedhof.