Ein Dokument, welches rein rechtlich als Dienstvertrag gilt und den Arzt schriftlich bindet eine Heilbehandlung durchzuführen. Analog dazu wird der Patient verpflichtet, das Honorar zu bezahlen. Der Vertrag ist formlos und muss nicht schriftlich vorliegen; es genügt, wenn der Patient sein Einverständnis deutlich macht, indem er sich kooperativ verhält und die Behandlung zulässt; beim Zahnarzt etwa, indem er sich setzt und den Mund öffnet.