Mit dem "Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-Finanzierungsgesetz) versucht die schwarz-gelbe Bundesregierung, die finanzielle Unterdeckung der gesetzlichen Krankenkassen zu beheben. Seit der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 ist die Beitragsautonomie der Kassen jedoch eingeschränkt, da gleichzeitig ein einheitlicher Beitragssatz festgelegt wurde. Sie können jedoch über Zusatzbeiträge ihre finanziellen Risiken abfedern. Die paritätische Zahlung der Beiträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wurde bereits mit der Einführung des Einheitssatzes aufgegeben.
Erhöhung des Beitragssatzes für Mitglieder
Der einheitliche Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen steigt um 0,6% von 14,9 auf 15,5%. Dieses Niveau hatte er bereits Anfang 2009 inne, allerdings wurde er mit Hilfe von Steuermitteln im Zuge der Weltwirtschaftskrise gesenkt. Die Verteilung der Beitragslasten bleibt weiterhin ungleich, da Arbeitnehmer 8,2% (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) und Arbeitgeber 7,3% zu entrichten haben. Damit werden stets 0,9% des Beitrages vom Arbeitnehmer allein zu tragen sein.
Eine frühere Klausel, nach der weitere Ausgabensteigerungen mit einer Beitragserhöhung der Krankenkassen zu kompensieren seien, wurde annulliert und verfügt, dass dies nur über Zusatzbeiträge zu realisieren sei. Diese sind in vollem Umfang von den Arbeitnehmern zu entrichten.
Beitragserhöhung der Krankenkassen durch Zusatzbeiträge
Dazu entfällt die Deckelung der Zusatzbeiträge ab 2011 notwendigerweise ebenso, was faktisch mit einer Beitragserhöhung der Krankenkassen gleichzusetzen ist. Bisher galt eine Obergrenze von einem Prozent des Bruttoeinkommens, nun darf ein Zusatzbeitrag beliebig in seiner Höhe festgelegt werden. Seine Angemessenheit soll sich durch Wettbewerb realisieren, da die Versicherten bei Änderung des Zusatzbeitrages ein Sonderkündigungsrecht (bei Erfüllung der 18-monatigen Bindungspflicht) haben. Zur sozialen Abfederung dieser Zusatzbelastungen wird ein Ausgleich eingeführt. Wenn die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Bruttoeinkommens überschritten wird, wird dem Arbeitnehmer die Differenz zum durchschnittlich erhobenen Zusatzbeitrag erstattet.
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden von 3.750 Euro auf 3.712,50 Euro gesenkt. Somit wird es für Arbeitnehmer in diesem Zwischenbereich zu einer Beitragssenkung kommen, die jedoch durch einen hohen Zusatzbeitrag wieder neutralisiert werden könnte. Über 90 gesetzliche Kassen wollen jedoch 2011 gar keinen Zusatzbeitrag erheben, eine zusätzliche Beitragserhöhung der Krankenkassen beläuft sich im Moment auf acht bis zehn Euro pro Monat.