Auch BEMA-Z. Eigentlich die Kurzform für BEwertungsMAßstab. Anhand dieser Vorgabe werden die kassenzahnärztlichen Sachleistungen bei Gesetzlich Versicherten bemessen, wobei die entsprechende Vergütung über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bzw. die Kassenabrechnung stattfindet. Hierbei kommt ein System von Punktwerten zum Einsatz, welches eigentlich jährlich mit Blick auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen modifiziert werden sollte; seit jedoch auch im Gesundheitswesen ein Sparkurs gefahren wird, erfolgt die „Anpassung“ über politische Vorgaben. Bei Privatpatienten wird über die GOZ abgerechnet. Seit langer Zeit ist man bestrebt diese beiden Systeme aneinander anzupassen, allerdings ist dies noch Zukunftsmusik!