Eine durch allergenreiche Substanzen ausgelöste Berufsallergie kann geltend gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass die allergische Reaktion auf ein Material auf der Arbeit vorliegt. Dies ist äußerst schwierig, denn die Unterscheidung zwischen überall vorkommenden Allergenen in der Außenluft muss nicht zwangsläufig trennbar von Stoffen am Arbeitsplatz sein. Viele Allergene kommen nun mal einfach überall vor. Jedoch gibt es für bestimmte Arbeitsplätze bedingte Allergene. Zu diesen zählen zum Beispiel Naturlatex-, Labortier- und Weizenallergene, die in schlimmen Fällen eine regelrechte Berufsallergie auslösen können und den Allergiker dazu zwingen den Arbeitsplatz beziehungsweise den Beruf zu wechseln. Bei einer nachgewiesenen Berufskrankheit kann eine Umschulung stattfinden.