Das Berufsgericht wurde festgelegt in den Kammergesetzen der Länder und setzt sich aus drei Personen zusammen - Vorsitz: Ein Berufsrichter, Beisitzer: Zwei Zahnärzte. Es wird von der Zahnärztekammer als selbständige Einrichtung geführt und kann – bei entsprechendem Antrag – sowohl über Verstöße gegen den Berufsethos urteilen, als auch Sanktionen in verschiedenen Abstufungen verhängen. Widerspruch gegen erfolgte Urteile kann man nur vor Landesberufs- bzw. Verwaltungsgericht einlegen.