Betriebsversicherungen: Gesetzlich vorgeschrieben oder einfach nur nützlich?


Juristisch geschulte Freiberufler wissen Betriebsversicherungen zu schätzen. So kann sich ein Rechtsanwalt schon durch ein Fristversäumnis hohen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen. Deshalb ist die für einige beratende Berufe gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung unbestritten nützlich. Doch abgesehen von der vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro je Versicherungsfall hat der Gesetzgeber die privatrechtliche Gestaltung des Versicherungsvertrages zur Berufshaftpflicht in das Ermessen der Vertragspartner gestellt. Erst recht stellen die nicht gesetzlich verfügten betrieblichen Versicherungen wie beispielsweise die Feuerversicherung und die Betriebsunterbrechungsversicherung, die Warenkreditversicherung oder die Firmenrechtsschutzversicherung nicht nur Existenzgründer vor die Fragen: Welche Versicherung ist für mich mit Blick auf die Schadenshäufigkeit und die Höhe potenzieller Schäden unverzichtbar? Welche Versicherungssummen soll ich abschließen? Welche Risiken soll ich mit einschließen? Die Antworten auf derartige Fragen lassen sich nur gemeinsam mit einem Firmenexperten klären.

Individuelle Risikoanalyse
Eine für alle geltende Optimal- oder auch nur Standardlösung zu Betriebsversicherungen gibt es nicht, da Anzahl und Deckungsmöglichkeiten so vielfältig sind wie die unüberschaubare Palette der Branchen und freiberuflichen Tätigkeitsfelder. Ob Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Sachverständiger, Friseur, Produktionsunternehmer oder Dachdecker: Es kommt beim Versicherungsschutz nicht nur auf den konkreten Geschäftszweig, sondern auch je nach Versicherungsart auf die Anzahl der Beschäftigten - etwa bei der Betriebshaftpflichtversicherung - und den Jahresumsatz - so bei der Ertragsausfallversicherung - an. Sind Sie als Landwirt von den mit großem Medienrummel gefolgten politischen Maßnahmen bei Seuchen und Lebensmittelskandalen unmittelbar durch Betriebsstilllegung und Tiernotschlachtungen betroffen, so hilft Ihnen eine auf Ihren Betrieb maßgeschneiderte Ertragsschadenversicherung. Eine solche Versicherung wäre jedoch für einen Friseur verzichtbar. Über alle Branchen hinweg leistet im Schadenfall die Betriebshaftpflichtversicherung gute Dienste. Aber auch hierbei gilt die individuelle Risikoanalyse als zweckdienlich.

Tipps für Versicherungsnehmer
Angesichts der seit Jahren zunehmenden Gesetze auf nationaler und europäischer Ebene sollten Sie als mittelständischer Unternehmer oder Freiberufler jährlich Ihren Versicherungsschutz überprüfen. Betriebliche Veränderungen und daraus resultierende Deckungslücken sind ohnehin unverzüglich der Versicherungsgesellschaft zu melden. Prüfen Sie kritisch preiswerte Paketlösungen. Denn diese enthalten oft auch verzichtbare Leistungen. In allen Beispielen zeigt sich die Notwendigkeit intensiver Beratung vor und nach Abschluss von Betriebsversicherungen, egal ob gesetzlich vorgeschrieben oder einfach nur nützlich!