Immer häufiger ist die Berufswahl in jungen Jahren nicht für das ganze Leben bindend. Im heutigen Wirtschaftsleben verlieren ganze Branchen mit der Zeit ihre Bedeutung. Wer dann – womöglich älter als 50 - arbeitslos wird, hat es schwer, eine neue Anstellung zu finden. Dann bleibt nur, bei der Agentur für Arbeit eine Bewerbung zur Umschulung zu starten. Das ist kein ganz einfacher Weg.
In Betracht kommen kann ein ganz neuer, aber auch ein der bisherigen Tätigkeit verwandter Beruf. Darüber sollte der Bewerber ausführlich mit dem Ihnen betreuenden Mitarbeiter der Agentur für Arbeit sprechen. Bei der Bewerbung zur Umschulung muss sich der Kunde der Agentur für Arbeit auch darüber klar sein, dass dies ein recht mühsamer und langwieriger Weg ist.
Eine Umschulung kann bis zu drei Jahren in Anspruch nehmen
Für die Bewerbung zur Umschulung muss man wissen, dass dazu die Agentur für Arbeit mit zahlreichen Anbietern zusammenarbeitet, die in allen größeren Städten vertreten sind. Mit einem solchen Anbieter muss der Kunde im Zuge der Bewerbung zur Umschulung ausführlich sprechen. Er wird dann erfahren, wie sich die theoretische Ausbildung abspielt, aber auch, wo und wann er Praktika ablegen muss. Die Umschulung bedeutet intensives Lernen. Das fällt besonders im fortgeschrittenen Alter nicht ganz leicht. Auch das muss bei der Bewerbung zur Umschulung bedacht werden.
Die Kosten trägt die Agentur für Arbeit
Die Kosten sowohl für Umschulung selbst, wie für die Existenzsicherung, übernimmt die Agentur für Arbeit. Allerdings nicht so ohne weiteres. Die für solche Maßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel werden – auch aus politischen Gründen – ständig zurück gefahren. Insbesondere muss der Berater vor Ort überzeugt sein, dass der Kunde nach abgeschlossener Umschulung auch eine entsprechende Tätigkeit findet. Gerade damit hat die Arbeitsverwaltung in der Vergangenheit recht schlechte Erfahrungen gemacht. Auch ist schwer abzuschätzen, wie sich der Arbeitsmarkt in den nächsten zwei bis drei Jahren entwickeln wird. Und der Berater muss dem Kunden zutrauen, dass er die doch anstrengende und aufwändige Umschulung durchsteht.
Die Umschulungsmaßnahme schließt mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Neben solchen Umschulungsmaßnahmen können auch von den Berufsgenossenschaften oder den Trägern der Rentenversicherung finanzierte Maßnahmen in Betracht kommen, wenn der Versicherte durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Auch bei diesen ist unter Umständen eine Bewerbung zur Umschulung möglich.