Bildungsscheck IHK

In einigen Ländern besteht die Möglichkeit, dass sich die Industrie- und Handelskammer bis zu 50 Prozent an den Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme beteiligt. Dies ist jedoch länderspezifisch geregelt.


Neben der Agentur für Arbeit gibt es auch auf Länderebene verschiedene Programme, die der Förderung von Weiterbildung dienen.

Am prominentesten ist dabei sicherlich der Bildungsscheck des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Leistung kann von Beschäftigten oder von Firmen mit weniger als 250 Angestellten beantragt werden. Sie besteht aus einem Zuschuss von 50 Prozent zu den Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500,- €.

Im Zuge einer Bildungsberatung, die der Antragsteller bei einer der vom Land autorisierten Beratungsstellen der IHK in Anspruch nehmen muss, wird darüber entschieden, ob eine Förderung bewilligt wird. Die möglichen Maßnahmen umfassen viele Bereiche – von IT-Kursen bis hin zu Fremdsprachen oder allgemeinen Lerntechniken.
Ein ähnliches Modell existiert auch für die Weiterbildung von Existenzgründern in Mecklenburg-Vorpommern.

 

Weiterbildung steuerlich absetzen
Weiterbildungen sind bis zu einem gewissen Grad steuerlich absetzbar. Wie bereits erwähnt, setzt die allgemein anerkannte Definition von Weiterbildung eine vorherige Ausbildung oder ein Studium in einem bestimmten Bereich voraus, auf dem die Fortbildung aufbauen kann. Zwar wurden die Bestimmungen seit einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2004 gelockert, prinzipiell gilt aber nach wie vor, dass nur Weiterbildungen, die einen beruflichen Bezug aufweisen und der „Erhaltung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten“ und der „Anpassung an die Entwicklung der beruflichen Verhältnisse“ dienen, vom Finanzamt anerkannt werden.
Während Ausbildungen nur in einem begrenzten Umfang absetzbar sind, kann diese Art der Weiterbildung in vollem Umfang bei der Steuer als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Auch die Kosten für An- und Abreise, Unterbringung, Verpflegung sowie für Lernmittel gelten als Werbungskosten.