Bildungsurlaub

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf eine Freistellung vom Beruf, die er für weiterbildende Maßnahmen nutzen kann. Dies ist jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.


Ob eine Weiterbildung möglich ist, muss jeder Angestellte selbst aushandeln. Ein einklagbares Anrecht darauf existiert nicht. Allerdings existiert in den meisten Bundesländern ein Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub, das heißt auf eine Zeit, in der sich ein Arbeitnehmer vom Betrieb freistellen lassen kann, um Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.

Dieses Anrecht – die sogenannte Bildungsfreistellung – gibt es aber nicht in allen Bundesländern. Zudem sind die Arten der Weiterbildung und die Zeiten, die dafür in Anspruch genommen werden können, sehr verschieden.
Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen sind derzeit die einzigen Bundesländer, in denen es überhaupt keinen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt.

In den anderen Ländern kann für politische oder betriebliche Weiterbildung Sonderurlaub geltend gemacht werden, der in der Regel bei fünf Tagen pro Jahr liegt. Bei einigen Modellen kann diese Zahl auf zehn Tage erhöht werden, wenn der Bildungsurlaub nur alle zwei Jahre in Anspruch genommen wird. Einige Bundesländer gewähren dieses Recht auch für kulturelle Weiterbildungen, in anderen Bundesländern ist es auf die berufliche Bildung begrenzt.
In jedem Fall ist es sinnvoll, sich genau über regional geltende Bestimmungen zu informieren, da von der Einhaltung der Gesetze der Erfolg des Antrags abhängt.

Wenn eine Weiterbildungsmaßnahme den rechtlichen Vorgaben entspricht, kann die Teilnahme sogar gegen den Willen des Arbeitgebers in Anspruch genommen werden. Der Arbeitgeber hat zudem keinerlei Mitspracherecht bei der Auswahl der Maßnahme.

Eine bundeseinheitliche Regelung ist nicht geplant, die Gesetzgebungsgewalt bleibt auch weiterhin Ländersache.
In der Praxis wird die Möglichkeit des Bildungsurlaubs allerdings nur von den allerwenigsten Arbeitnehmern in Anspruch genommen. Aktuelle Schätzungen gehen von ein bis fünf Prozent aus, was deutlich macht, dass Politik und Gewerkschaften noch einiges an Aufklärungsarbeit zu leisten haben.