Carport Baugenehmigung- worauf ist zu achten?

Eine Carport Baugenehmigung ist von baurechtlichen Bestimmungen abhängig, welches wiederum von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist.


Ein Carport als Anbau auf dem eigenen Grundstück bietet viele Vorteile und ist relativ schnell zu erstellen. Jedoch lohnt es sich, vor der geplanten Baumaßnahme sich mit den erforderlichen Gesetzesvorschriften zu beschäftigen. Man spart sich Unannehmlichkeiten, Streit mit dem Nachbarn, Kosten bis gar hin zu einem vollständigen Abriss des Carports seitens der Behörde. Fakt ist, dass die Landesbauverordnung (LBO) das Bauantragsverfahren beinhaltet.

 

Carport – warum so beliebt?

Bevor auf die Carport Baugenehmigung eingegangen wird, sollte man sich die Frage stellen, warum sich überhaupt die Anstrengung, ein Carport zu bauen, lohnt. Carports sind im Vergleich zu einer Garage günstiger und kosten kein Vermögen. Der Aufbau eines Carports ist simpel und kann innerhalb von wenigen Tagen vorgenommen werden. Außerdem bieten Carports einen guten Witterungsschutz. Sie schirmen die Wetterseite richtig ab und lassen die Luft zirkulieren.
Sie sind im Frühjahr trocken, im Sommer kühl, im Herbst geschützt und eisfrei im Winter.
Einfacher Aufbau, Kostengründe und gute Abschirmung von Witterungsverhältnissen machen den Carport zur besseren Garage.

Baugenehmigung: was zu beachten ist

Um eine Carport Baugenehmigung zu beantragen, sollte man sich über die folgenden Punkte im Klaren sein: Je nach Bundesland zu Bundesland gibt es für den Bau eines Carports eigene baurechtliche Vorschriften, die ebenfalls auch die Carport Baugenehmigung bestimmen. In Bundesländern wie Thüringen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Sachsen kann man einen Carport ohne jegliche Baugenehmigung errichten. Man muss hierbei nur das zuständige Bauamt der jeweiligen Gemeinde (Stadt-, Kreisverwaltung) informieren.
Die gesetzlichen Bestimmungen und kommunalen Vorschriften finden sich in der Landesbauordnung (LBO), die das bundesweite Bauantragsverfahren regeln. Wenn Sie einen Antrag für eine Carport Baugenehmigung stellen, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

-Bauzeichnungen im Maßstab 1: 100 (Grundriss, Schnitt, Ansicht)
-eine genaue Baubeschreibung Ihres Carports
-Statik (bitte vom Hersteller geben lassen)
-Lageplan im Maßstab 1: 500 (dieser darf nicht älter als zwei Jahre alt sein)
-Flurkarte (muss ebenfalls aktuell sein, nicht älter als zwei Jahre)
-Antragsformular für das Bauamt

Sie sollten Weiteres beachten

Bevor Sie leichtfertig an die Sache bezüglich Bau eines Carports rangehen, sprechen Sie bitte mit einem Sachbearbeiter des Bauamtes über Ihre genauen Pläne. Geben Sie genaue Angaben über Ihren Carport an, bezüglich Bauvolumen (Maßes des Carports, Länge, Höhe, Größe) und gegebenenfalls weitere anzubauende Abstellräume oder Nebeneinrichtungen.
Sie sollten auch Ihre genaue Grundstücksgrenze angeben, denn Grenzabstände sind ein wichtiger Faktor einer Baugenehmigung betreffend. Um Streit mit dem Nachbarn zu vermeiden oder Probleme mit Behörden zu vermeiden, müssen Sie den im Bebauungsplan angegebenen Mindestabstand einhalten, ansonsten kann Ihnen die Baugenehmigung entzogen werden und neben Bußgeldern kann im schlimmsten Falle eine Abbruchverordnung stattfinden. Wenn Sie dies beachten, sollte einer Carport Genehmigung nichts mehr im Wege stehen.