Delegation

Das Abgeben von Leistungen an einen anderen Arzt - Delegation


Gibt ein Zahnarzt gewisse Handlungen in die Hände von Helfern oder anderen Ärzten spricht man von Delegation. Dies geschieht meist zur Entlastung, weil der Arzt nicht die nötigen Kapazitäten für einen speziellen Eingriff besitzt oder weil es sich Maßnahmen der Prophylaxe handelt. Die Richtlinien für eine derartige Übergabe legt das Zahnheilkundegesetz zwar im § 1 Abs. 5 u. 6 (Fassung vom 4.12.2001) fest, wie so oft ist jedoch die Auslegung Sache der Länder

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