Jede private Versicherung verfügt seit dem 1. Juli 2007 über einen Standardtarif, der im wesentlichen dem Leistungsumfang und der Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Er wurde eingeführt, um die gesetzlichen Vorgabe der allgemeinen Versicherungspflicht umzusetzen.
Per Gesetz darf der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen nicht überschritten werden. Es wird kein Gesundheitscheck bei der Aufnahme durchgeführt und potentielle Kunden dürfen aufgrund bestehender Erkrankungen nicht abgelehnt werden. Auch Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge sind den Versicherungsträgern verwehrt.
Dieser Tarif ist nur für Personengruppen vorgesehen, welche die Beiträge für die private Versicherung nicht mehr aufbringen können oder aus anderen Gründen weder Mitglied der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung sein können. Jeder Antragsteller, der versicherungsfrei und nicht versichert ist, kann in den Standardtarif aufgenommen werden. Anzumerken ist, dass ab Januar 2009 für diesen Personenkreis sogar eine Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung besteht .
Im Fall, dass der Versicherte die Kosten für seine Versicherung nicht mehr tragen kann, kann der Tarif um 50 % reduziert werden. Zudem ist es möglich, dass privat Krankenversicherte bei Nachweis ihrer Zahlungsunfähigkeit in den Basistarif ihrer privaten Krankenversicherung wechseln.
Aus einer bestehenden Versicherung in den Standardtarif wechseln können Personen,
Für Beamte und ehemalige Berufssoldaten gelten in Hinblick auf den Wechsel in den Standardtarif die gleichen Voraussetzungen. Neu verbeamtete Personen, bei denen eine Behinderung vorliegt, die normalerweise einen Ausschluss von der Versicherung oder einen Risikozuschlag zur Folge haben würde, können sich innerhalb eines halben Jahres nach der Verbeamtung ebenfalls im Standardtarif versichern lassen, ohne Zuschläge in Kauf nehmen zu müssen.
Der Standardtarif wird ab dem 1. Januar 2009 als Basistarif bezeichnet.