Die neue elektronische Gesundheitskarte soll Bürokratieaufwand verringern

Die elektronische Gesundheitskarte soll die gesundheitliche Versorgung in Deutschland verbessern.


Mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) soll in Zukunft die bisherige Krankenversicherungskarte (KVK) ersetzt werden. Zwar war die bundesweite Einführung bereits für den 1.1.2006 geplant, immer wieder kam es jedoch zu Verzögerungen. Das ist bis heute der Fall, denn eigentlich sollte im Oktober 2009 der endgültige Termin für die Einführung der eGK sein, doch die Versendung der Karte an die Versicherten wurde erneut gestoppt. Das Großmodell steckt weiterhin in der Erprobungsphase.

Was ist die eGK?
Im Gegensatz zur bisherigen KVK, die nur über einen Chip verfügt, besitzt die elektronische Gesundheitskarte eine Prozessor-Chipkarte, die eine eindeutige digitale Signatur enthält. Mittels der zugrunde liegenden Technologie (Telematik) entsteht ein komplexes Gesundheitsnetzwerk, an dem Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser beteiligt sind. Die Patientendaten, die bisher in Akten dokumentiert waren, verlassen so zwar den geschützten Bereich der Praxis, werden aber an zentraler Stelle sicher gespeichert. Der Nutzer soll jederzeit die Kontrolle über die gespeicherten Daten behalten und kann entscheiden, ob und welche Daten erfasst und gegebenenfalls geändert werden. Zudem hat nur noch ein Heilberufler mithilfe seines Heilberufsausweises (HBA) Zugriff auf die Patientendaten.

Bisherige Krankenversicherungskarte
Die bislang eingesetzte KVK dient nur Abrechnungszwecken und enthält ausschließlich administrative Daten etwa den Namen des Patienten oder den Versicherungsstatus. Der Patient selbst hat keinerlei Zugriff auf die Daten, kann diese auch nicht verändern. Die Karte ist nicht personalisiert (beispielsweise durch ein Lichtbild), sodass Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann.

Die neue elektronische Gesundheitskarte:

Pflichtangaben
Jede elektrische Gesundheitskarte enthält Pflichtdaten. Dazu gehören alle Informationen, die zur Ausgabe eines elektronischen Rezeptes notwendig sind, zudem die europäische Krankenversicherungskarte – die Berechtigung im europäischen Ausland behandelt zu werden. Daneben enthält sie eine Reihe wichtiger Informationen, wie beispielsweise persönliche Angaben zum Geburtsdatum und -wohnort, Name der Krankenkasse und den Versichertenstatus.

Freiwillige Angaben
Darüber hinaus hat der Versicherte die Möglichkeit, eine Reihe weiterer Daten auf seiner Karte zu speichern. Dazu gehört etwa die Dokumentation eingenommener Arzneimittel, Informationen über Allergien und chronische Erkrankungen und Daten über die in Anspruch genommenen Krankenkassenleistungen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, eine elektronische Patientenakte, die etwa OP-Berichte oder Röntgenbilder enthält, anzulegen. Auch der sogenannte eArztbrief ist möglich; durch ihn können flächendeckend verschiedene Experten, der Hausarzt und Krankenhäuser kommunizieren.

Vorteile und angestrebte Ziele
Hauptziel der elektronischen Gesundheitskarte ist es, die Qualität der gesundheitlichen Versorgung zu verbessern. Dies wird beispielsweise durch den eingesparten bürokratischen Aufwand möglich, sowohl im In- als auch im Ausland. Die elektronische Gesundheitskarte schafft die Voraussetzungen für eine Vielzahl von Anwendungen etwa die eFallakte oder das eRezept.
Doppeluntersuchungen werden vermieden und Behandlungen können zügig eingeleitet werden, weil alle wichtigen Informationen an einer zentralen Stelle verfügbar sind. Daneben werden unerwünschte Wechselwirkungen zwischen Medikamenten vermieden.

Kritik
Die Kritik von Datenschützern, bei der eGK wäre aufgrund von mangelnder Sicherheit bei der Technologie ein „gläserner Patient“ zu erwarten, wurden unterdessen zerstreut. Die auf dem Mikroprozessor gespeicherten sensiblen medizinischen Daten könnten unmöglich in die Hände Dritter gelangen. Bei jeder eGK gibt es nämlich das sogenannte „Zwei-Schlüssel-Prinzip“. Das bedeutet, dass der Karteninhaber zu seiner Karte eine PIN Nummer erhält, mit der der Zugriff auf die Daten erst ermöglicht wird.

Stand: 29. Oktober 2009