Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz was bedeutet das?

Durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz bekommt die Bundesrepublik Deutschland Millionen Mehreinnahmen an Steuergeldern.


Ein Doppelbesteuerungsabkommen wird zwischen zwei Ländern geschlossen. Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der in zwei Ländern im gleichen Wirtschaftsjahr Einkünfte erzielt, nicht doppelt versteuert wird.
Die jeweiligen Länder müssen abgleichen, in welchem Land der Steuerpflichtige länger anwesend war. In dem Land, in dem er mindestens 183 Tage war, wird er primär versteuert. Allerdings wird ihm diese Steuerlast angerechnet und in dem Land in dem er ebenfalls Erträge erzielt hat.
Dieses Doppelbesteuerungsabkommen dient vor allem der Fairness den Ländern und dem Steuerpflichtigen gegenüber. Auch hilft es den teilnehmenden Ländern Steuerhinterziehung besser zu kontrollieren und gegebenenfalls zu überführen.

 

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz soll vor allem davor schützen, dass inländische Anleger ihr Geld in die Schweiz ausführen. Dies soll ein kleiner Schritt sein, gegen die Steuerhinterziehung vorzugehen, deshalb gibt es auf diesem Gebiet immer wieder neue Verhandlungen um das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz und Deutschland zu vertiefen, beziehungsweise kontinuierlich zu verbessern.
Aber nicht nur mit der Republik Deutschland hat das einstige Steuerparadies ein solches Abkommen gegründet, auch mit Ländern wie zum Beispiel USA und Frankreich besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz.
Der größte Vorteil für Deutschland durch die Unterzeichnung dieses Abkommens besteht darin, dass dadurch der Republik einige Milliarden an Steuergeldern, die in die Schweiz transferiert wurden wieder zurück in die Kasse des Staates fließen. Es bleibt jedoch das Bankengeheimnis der Schweiz gewahrt, diese haben sich verpflichtet die Anlagen der Deutschen in der Schweiz zu überschlagen und dann eine Art Sockelbetrag an Deutschland zu entrichten.

Besonderheiten des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz

Es gibt einen interessanten Fall, der aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz von großer Bedeutung ist. Dieser Fall nennt sich „60 Tage Regel“. Sie besagt folgendes: Wenn ein sogenannter Grenzgänger mehr als 60 Tage am Stück sich nicht in der Schweiz befindet, hat er die Möglichkeit, die dort erwirtschafteten Erträge nur in der Schweiz zu versteuern. Dies hat den Vorteil einer erheblichen Steuerersparnis aufgrund des niedrigeren Steuersatzes als in der Bundesrepublik Deutschland.
Bei diesen 60 Tagen Abwesenheit zählen auch Übernachtungen, die als Dienstreisen oder sonstige berufliche Aufenthalte ins Gewicht fallen.