Wer sein Ebay Gebot zurückziehen möchte, kann dies in der Regel auch tun – vorausgesetzt man beachtet einige Regeln.
Bei der Abgabe von Geboten kann es schnell mal passieren, dass man sich vertippt. Für diesen und andere Fälle, in denen man noch das Ebay-Gebot zurückziehen möchte, ist auch der Zeitpunkt der Rücknahme wichtig.
Hinweise und Voraussetzungen zur Rücknahme von Ebay-Geboten
- Wenn man ein Ebay Gebot zurückziehen möchte, sollte man sich zunächst das Angebot richtig anzuschauen. Dazu gehört auch, die Versandbedingungen zu kennen und einen Blick auf die Verkäuferbewertungen zu werfen. Grundsätzlich sollte man wissen, dass alle Gebote innerhalb des letzten Jahres in dem eigenen Bewertungsprofil festgehalten werden.
- Sollte man nach Abgabe des Gebotes nun dennoch feststellen, dass man sein Ebay-Gebot zurückziehen möchte, hängt diese Möglichkeit auch vom Grund der Rücknahme ab. Sofern man sich bei der Eingabe des Gebots vertippt hat, kann man dies Gleich nach der Abgabe wieder zurücknehmen und den richtigen Betrag angeben.
- Außerdem kann man sein Gebot ebenso zurückziehen, falls sich die Beschreibung des Artikels nach Abgabe des Gebotes verändert hat, der Artikelzustand nun zum Beispiel „gebraucht“ statt „neu“ ist.
- Nicht zurückziehen darf man sein Gebot, falls man den Artikel plötzlich nicht mehr haben möchte oder ihn eigentlich nicht bezahlen kann, beziehungsweise der Preis letztlich über der individuellen Gebotsgrenze liegt.
Zeitpunkt und Ausnahmen bei der Rücknahme des Gebotes
- Ist das eigene Gebot vor mindestens mehr als zwölf Stunden eingegangen, so kann man es ohne Probleme zurückziehen und sämtliche Gebote werden gelöscht. Nun kann man auch ein neues Gebot abgeben, falls man das alte nur korrigieren wollte.
- Falls es weniger als zwölf Stunden bis zum Ende des Angebots sind und sein eigenes Angebot älter als zwölf Stunden ist, muss man den Verkäufer kontaktieren und auf dessen Kulanz hoffen.
- Für den Fall, dass die Auktion in zwölf Stunden endet, man während dieser Zeit bietet und dann sein Ebay-Gebot zurückziehen möchte, so kann man das innerhalb einer Stunde nach Abgabe des Gebotes tun.
- Die Rücknahme eines Gebotes erfolgt über das Hilfsportal und dort über den Bereich „Gebotsrücknahmen“. Hier benötigt man die Artikelnummer und den Grund der Rücknahme.
- Nicht zurückziehen kann man sein Gebot im Falle der „Sofort-Kaufen“ Angebote und falls man einen Preis vorgeschlagen hat, da in diesen Fällen eine Kaufbindung vorliegt. Diese Gebote können nur bei Falscheingabe des Gebotes oder einer Artikeländerung rückgängig gemacht werden.