Damit die Gäste zahlreich erscheinen, ist es äußerst wichtig, dass die Einladungen rechtzeitig herausgehen. Abhängig von der Wichtigkeit der Veranstaltung sollte man also möglichst früh Einladungen schreiben. Spätestens einen Monat vorher sollte aber jede Einladung abgeschickt werden, außer es handelt sich um eine informelle Feier wie einen gemütlichen Grillabend zuhause. Doch auch hier sollte man mindestens zwei Wochen vorher einladen, so können sich die Gäste den Tag freihalten. Jeder freut sich über eine schriftliche Einladung, dies wirkt immer persönlicher als eine kurze Email oder ein Telefonanruf.
Was muss rauf?
Einige Dinge müssen auf jeden Fall auf der Einladung erwähnt werden. So ist folgendes unabdingbar:
Müssen viele der Gäste von weiter weg anreisen, kann es Sinn haben, einige Übernachtungsmöglichkeiten inklusive Kontaktdaten der Hotels aufzuführen. Handelt es sich um die Einladung zu einer Hochzeit werden meist auch die Wünsche des Brautpaares genannt, also beispielsweise Geldgeschenke oder ein Hochzeitstisch. Bei klassisch gedruckten Einladungen sollte der Name der eingeladenen Person unbedingt handschriftlich eingefügt werden.
Den Termin bekanntgeben
Gerade zur Hochzeit werden vor der offiziellen Einladung häufig sogenannte Save-the-date-Karten verschickt. Hierauf ist in aller Kürze das Datum vermerkt, mit dem Hinweis, sich den Tag freizuhalten.
So lädt man Paare ein
Lädt man zu einer offizielleren Festivität ein, muss man nicht nur die richtigen Worte auf die Einladungen schreiben, auch der Brief muss korrekt addressiert werden. Die Einladung an ein Paar kann, bei einer formellen Einladung auf zwei Weisen verfasst werden.
Konservativ:
Herr und Frau Vor- und Zuname des Mannes
Etwas moderner:
Herr Vor- und Zuname des Mannes, darunter den Namen der Frau verbunden mit oder ohne „und“ oder „&“
Handelt es sich um eine Feier im Familienkreis, also eine Hochzeit, Taufe, Konfirmation, Kommunion oder ein Jubiläum, spricht jedoch nichts dagegen, die Frau als erstes zu nennen.
Die Zu- oder Absage
Als guter Gast hat man die Pflicht auf die Einladung schnell zu reagieren, Am besten sollte man innerhalb von fünf Tagen zu- oder absagen – schließlich muss der Gastgeber planen können.
Selbst wenn auf der Einladung nicht vermerkt ist, dass um Antwort gebeten wird, ist es nur höflich, Bescheid zu sagen, ob man plant zu kommen oder leider verhindert ist. Auf jeden Fall sollte man immer eindeutig ab- oder zusagen, vage Formulierungen sind für den Gastgeber äußerst ungünstig. Muss man eine Einladung absagen, ist es nur höflich, dies zu begründen. Handelt es sich um eine formelle Feierlichkeit erfolgt dies am besten schriftlich.