Die Einreisebestimmungen in die Türkei lassen es zu, sich bis zu 90 Tage mit einem Reisepass und entsprechender, kostenloser Aufenthaltsgenehmigung in der türkischen Republik aufzuhalten.
Die Türkei ist eines der beliebtesten Reiseländer. Viele Touristen zieht es zum Beispiel in den Süden der Republik, um sich an den Stränden der türkischen Riviera zu entspannen. Weiterhin bietet auch die Schwarzmeerküste gute Voraussetzungen für einen Urlaub. Die Großstadt Istanbul ist für viele Touristen die bedeutendste Sehenswürdigkeit der türkischen Republik. Hier sammeln sich architektonische Erbschaften aus der byzantinischen und der osmanischen Zeit. Sie mischen sich mit einer spektakulären Landschaft am Bosporus, einer der wichtigsten Meerengen der Welt.
Einreisebestimmungen in die Türkei
- Vor dem Urlaub sollte man sich mit den Einreisebestimmungen in die Türkei vertraut machen. Gute Informationen hierzu findet man beispielsweise auf der Internetpräsenz des Auswärtigen Amtes.
- Wichtig ist es in jedem Fall einen Reisepass mit in die Türkei zu nehmen, da man diesen für den Erhalt der kostenlosen Aufenthaltsgenehmigung braucht.
- Mit einem Personalausweis kann man als deutscher Staatsbürger nicht in die Türkei einreisen. Kinder müssen einen gültigen Kinderreisepass mit sich führen, so sie älter 16 Jahre sind.
- Wer mit dem Auto anreist, der sollte den PKW im Reisepass eingetragen haben. Mit der kostenlosen Aufenthaltsgenehmigung kann man sich für bis zu 90 Tage in der türkischen Republik aufhalten.
Besondere Zollvorschriften bei den Einreisebestimmungen in die Türkei
- Für die Einreise in die Türkei gibt es einige besondere Zollvorschriften. Bei der Einfuhr von Devisen braucht man sich keine Sorgen machen. Dies ist in unbegrenztem Maße möglich.
- Die Ausfuhr darf jedoch einen Gesamtbetrag von 5.000 US Dollar nicht überschreiten. Persönlicher Schmuck darf im Wert von 15.000 US Dollar ein- und ausgeführt werden.
- Jeder höhere Wert muss an der Grenze verzollt werden. Bei der Ein- und Ausreise sollte man darauf achten nicht mehr als 400 Stück Zigaretten, 200 Gramm Zigarettentabak, eine Flasche Alkohol (a 100 cl), fünf Flaschen Parfüm, ein Kilogramm Schokolade und 1,5 Kilogramm Kaffee bei sich zu führen.
- Vorsicht gilt es bei der Ausfuhr und beim Besitz von Kultur- und Naturgütern walten zu lassen. Die Strafe für diese Delikte liegt bei bis zu 10 Jahren Haft.
- Touristen sollten daher beim Erwerb von Souveniren darauf achten, ob es sich um Antiquitäten, alte Münzen oder Fossilien handelt. Die Grenzen sind teilweise sehr dünn, weswegen man sich im Zweifelsfall bei den türkischen Behörden vor Ort informieren sollte, ob die Gegenstände unter Antiquitäten fallen oder nicht.