In den letzten 30 bis 40 Jahren die übliche Art der Vergütung in der Zahnmedizin, bei der die einzelnen vom Arzt durchgeführten Eingriffe anhand eines Indexes, den die BEMA festlegte, entlohnt wurden. Rein theoretisch besteht diese Taktik zwar immer noch, allerdings kollidiert sie in der Praxis mit der Budgetierung, welche das Budget der Praxis im Honorarverteilungsmaßstab festlegt und so die Einzelleistungsvergütung deutlich einschränkt.