Das Gegenteil der Gemeinschaftspraxis oder der Polyklinik und in der Bundesrepublik die übliche Form der Zahnarztpraxis. Dies könnte daran liegen, dass der praktizierende Arzt bei dieser Form ein Maximum an Freiheit und Kontrolle hat: Er bestimmt die Räumlichkeiten, Organisation, Urlaubs- und Öffungszeiten, aber auch die Honorare von Privatpatienten. Nachteile sind natürlich, dass die komplette Praxis mit einer Person steht und fällt, ist der Besitzer unabkömmlich, fällt der komplette Betrieb flach: Läßt man sich von anderen Ärzten vertreten, besteht die Gefahr, des Abwanderns von Patienten. Gravierend ist auch, dass man stets auf seine eigene Meinung und Intuition angewiesen ist und bei unklaren Fällen, keinen Kollegen hat, dessen Beurteilung man einholen kann.