Erbschaftsvorsorge

Mit einer Erbschaftsvorsorge kann man bereits vor dem Tod dafür sorgen, dass der Nachlass auch in voller Höhe bei den späteren Erben ankommt.


Wer erbt, kann mitunter in große finanzielle Schwierigkeiten geraten, denn neben der Erbschaftssteuer können Ausgleichszahlungen an weitere Erben, Pflichtteilansprüche und Abfindungsansprüche fällig werden. Wenn das ererbte Vermögen vorwiegend in gebundenem Kapital, etwa einer Immobile, besteht, können die Erben in arge finanzielle Bedrängnis geraten, die unter Umständen damit endet, dass das Eigenheim veräußert werden muss, um an das nötige Geld zu kommen.

Frühzeitig informieren
Jeder, der später einmal vererben möchte, sollte sich deshalb schon frühzeitig mit den Themen Vermögensübertragung . Erbschaftsvorsorge und Nachfolgeplanung beschäftigen. Nun bestehen grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass das Vermögen auch vollständig bei den Erben ankommt. Die beliebteste Methode ist die sogenannte Erbschaftspolice, die ausreichend Liquidität im Erbfall garantiert. Auch als generationsübergreifende Kapitalanlage kann sie verstanden werden.

Erbschaftspolice
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, kann eine Erbschaftspolice sinnvoll sein:

  • Ein nicht-ehelicher Lebenspartner versorgt werden muss
  • Immobilien und Sachwerte sollen in der Familie bleiben
  • Miterben müssen ausgezahlt werden
  • Steuern geleistet werden müssen

Die Beiträge richten sich nach der erwarteten Erbschaftsteuer sowie der Höhe der Ausgleichszahlungen. Sie können einmalig gezahlt oder als laufende Zahlungen an den Versicherer vereinbart werden.

Eine Erbschaftspolice ist im Grunde genommen nichts anderes als eine Todesfallversicherung auf das Leben des Versicherten. Der Vermögensinhaber wird zum Beitragszahler, Vertragsinhaber und versicherter Person. Wenn dieser stirbt, wird die versicherte Leistung an die Erben ausbezahlt. Handelt es sich bei den Begünstigten um erbberechtigte Familienmitglieder, kommt es selbst dann zur Auszahlung, wenn das Erbe beispielsweise aufgrund einer Überschuldung ausgeschlagen worden ist. Da dieses Todesfallkapital denselben steuerlichen Status wie Lebensversicherungen genießt, wird keine Einkommenssteuer erhoben und gelangt nicht in den Nachlass.

Erbschaftspolicen sind recht flexibel, so können sie gekündigt und zurückgekauft werden. Auch Entnahmen sind möglich. Bei Kündigung und Entnahmen werden nur 50 Prozent der Erträge besteuert, wenn das Endalter 60 beträgt und die Laufzeit zwölf Jahre beträgt.

Als zweite Möglichkeit, Vermögen zu erhalten, kann inländisches Betriebsvermögen angesehen werden. Dieses ist vom Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) ausgeschlossen, kann also herangezogen werden, um Absicherungsinvestitionen vom Vermögen zu trennen und so für ausreichend Liquidität zu sorgen.