Erziehungshilfen vom Staat

Wenn in Familien Probleme mit den Kindern auftauchen, bietet der Staat den Eltern eine Reihe kostenloser Erziehungshilfen an. Man muss sich nur trauen, diese in Anspruch zu nehmen.


Erziehung und familiäre Probleme sind für die meisten Menschen sehr empfindliche Themen. Wenn Eltern feststellen, dass sie mit der Erziehung ihres Kindes überfordert sind, gibt es immer eine große Hemmschwelle es sich einzugestehen und sich bewusst von außen Hilfe zu holen. Schnell entsteht ein Gefühl versagt zu haben, mit der Angst von anderen Menschen dafür verurteilt zu werden. Es ist jedoch ein sehr gutes Zeichen und spricht für die Eltern, wenn sie ihre Situation so realistisch reflektieren können, dass vor allem rechtzeitig auf die Hilfsangebote zurückgreifen. Ein Problem ist häufig auch, dass viele nicht umfassend über die Möglichkeiten informiert sind und einfach Berührungsangst mit dem Jugendamt haben.

Erziehungshilfen: Ein Überblick

Hilfsangebote des Jugendamtes
Jeder Erziehungsberechtigter hat erst einmal grundsätzlich Anspruch auf Hilfe hinsichtlich der Erziehung des Kindes oder Jugendlichen, wenn eine entsprechende Erziehung oder das Wohlergehen des Schutzbefohlenen aus irgendeinem Grund nicht gewährleistet werden kann. Dazu steht das Jugendamt als Ansprechpartner zur Verfügung, wo man über das passende Angebot beraten wird. Die Möglichkeiten reichen von ambulanten, teilstationären bis zu stationären Maßnahmen, welche immer zunächst beantragt werden müssen.

Erziehungsberatung
Eine Erziehungsberatung bietet das Jugendamt auch ohne vorherige Antragstellung. Fachkräfte beraten Eltern und Kinder bei Erziehungsfragen, Verhaltensauffälligkeiten und familiären Schwierigkeiten. Dazu gehört eine diagnostische Bewertung der Situation mit einer Beratung über die passenden Maßnahmen. Innerfamiliäre Beziehungsstörungen oder Partnerschaftsprobleme der Eltern, die sich auf die Kinder auswirken, können geklärt und bewältigt werde, beispielsweise bei Scheidungen.

Betreuungshelfer und Gruppenarbeit
Tiefergehende Erziehungshilfen, die beantragt werden müssen, umfassen einen intensiveren und langfristigen Kontakt zu den Familien. Es kann beispielsweise ein Erziehungsbeistand gestellt werden, der den Eltern beratend zur Seite steht, wenn Minderjährige Entwicklungsprobleme zeigen. Durch regelmäßigen Kontakt zur Familie hilft dieser die Selbstständigkeit des Jugendlichen oder Kindes zu fördern. Bei schwerwiegenderen Problemen in der Familie gibt es die Möglichkeit eine sozialpädagogische Familienhilfe einzusetzen, welche die Familie begleitet, bei der Bewältigung der Alltagsprobleme unterstützt und nach Lösungen für Konflikte sucht. In Form von Tagesgruppen oder sozialer Gruppenarbeit können Kinder und jugendliche auch mit gleichaltrigen Entwicklungs- und Verhaltensprobleme abbauen.

Vollzeitpflege
Unter besonderen Umständen können Kinder und Jugendliche auch eine gewisse Zeit bei einer Pflegefamilie untergebracht werden, wenn durch beispielsweise eine Erkrankung der Eltern, Haftstrafen, oder andere Situationen, eine Versorgung der Kinder zeitweise nicht sicher gestellt werden kann. Wenn keine Pflegefamilien zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit der Unterbringung in Wohnheimen oder betreuten Wohngruppen.