Eine Bezeichnung, der stets das medizinische Fachgebiet nachfolgt, etwa „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ Diesen Titel erwirbt man, indem man sich nach der Zulassung bzw. Approbation in einem speziellen Sektor der Zahn-, Mund und Kiefermedizin weiterbildet. Derartige Weiterbildungen gehen in der Regel mindestens drei Jahre, sind ganztägig und können nur von speziellen von der Landesärztekammer beauftragten Medizinern absolviert werden.