Ein bedeutender Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Familienversicherung. Unter bestimmten Umständen können Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung ihre Kinder und Ehepartner, die über kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen verfügen, unter vergünstigten Konditionen oder sogar beitragsfrei mitversichern lassen.
Familienmitglieder, die mitversichert werden sollen, müssen sich vorwiegend in Deutschland aufhalten, dürfen nicht versicherungsfrei (siehe "Anforderungen") sein und nicht mehr als 340,- € monatlich verdienen.
Kinder können nur bis zu ihrem 18. Lebensjahr mitversichert werden. Solange sich Kinder in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden, kann die Familienversicherung auch bis zum 25. Lebensjahr ausgedehnt werden.
Wenn das Gehalt des zweiten Elternteils über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, ist eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls nicht mehr möglich.
In der privaten Krankenversicherung ist es in jedem Fall nötig, für jedes Kind einen eigenen Versicherungsvertrag mit eigenen (bei minderjährigen Kindern jedoch meist relativ niedrigen) Beiträgen abzuschließen. Auch Ehepartner müssen sich gesondert versichern.
Bei einem Umstieg in die privaten Krankenversicherung ist deshalb eine möglichst detaillierte Lebensplanung sinnvoll, um zu hohe Kosten zu vermeiden.
Für Versicherte, die eine Familie gründen wollen, ist der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung die günstigere Alternative. Für kinderlose Ehepaare und Singles hingegen kann sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung durchaus lohnen.