Festzuschüsse sind eine feste Summe, die der Patient für gewisse Leistungen des Zahnarztes bekommt. Alles was darüber hinausgeht – den so genannten „Restbetrag“ muss er selbst übernehmen. Der Unterschied zur Sachleistung mit Eigenbeteiligung besteht darin, dass der Patient Recht auf eine bestimmten Zuschuss hat, dessen Höhe berechnet wird unter Berücksichtigung der Diagnose und dem entsprechenden Bonus. 1998 waren Festzuschüsse noch per Gesetz vorgeschrieben, seit 2005 hängen sie jedoch vom Befund ab, was nichts anderes bedeutet, als das jedem Befund ein Zuschuss zugeordnet wird, der die nötige Grundmaßnahme berücksichtigt. Anders sieht es bei Therapiebezogenen Festzuschüssen aus, hier hängt die Höhe von der Form der Therapie ab – nicht alle werden gefördert, leider sind die meisten modernen Varianten ausgeschlossen – und den Kosten.