Füllung

Eine Füllung kommt in einen Zahn, wenn er durch Karies so viel seiner Zahnsubstanz verloren hat, dass er ein Loch, professionell auch Kavität - hat:


Eine Füllung kommt in einen Zahn, wenn er durch Karies so viel seiner Zahnsubstanz verloren hat, dass er einen Hohlraum – das so genannte Loch, professionell auch Kavität - hat: Mittels Boher wird der kariöse Teil entfernt und dann das Füllungsmaterial eingebracht, welches entweder aus Zement, Keramik, Kunstoff, Gold oder dem umstrittenen Amalgam gesteht. Es gibt Füllungsmaterialien, die als Provisorium nur wenige Tage in der Kavität bleiben, um die Wunde zu schließen und solche, die bleiben, bis sie eines Tages rausfallen. Bis Anfang der Neunziger Jahre unterschied man dabei zwischen der direkten Füllung, bei der innerhalb eines Termines die Füllung eingebracht wurde und der indirekten, bei der im Labor hergestellte Werkstücke zum Einsatz kamen, deren Modelle man zunächst am Patienten abformen musste, was mehrere Sitzungen in Anspruch nahm. Eine Wandel erfolgte in den frühen Neunziger Jahren in Form der Dentinhaftung, welche verstärkt angewendet wurde. Die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) stellte fest:
"... Aufgrund der Indikationseinschränkungen für Amalgam durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie der gestiegenen ästhetischen Ansprüche in der Bevölkerung werden von den Patienten in der letzten Zeit zunehmend mehr zahnfarbene Restaurationen gewünscht. Nach Vorgaben des BfArM (früher BGA) soll Amalgam seit 1992 u.a. nicht mehr bei Milchzähnen, im Zahnhalsbereich bzw. als Stumpfaufbau eingesetzt werden. Bei Klasse-I- und Klasse-II-Füllungen sollen nach Empfehlung des BfArM, wenn möglich, andere plastische Werkstoffe und Inlays vorgezogen werden. Diese Vorgaben des Bundesinstitutes stehen allerdings in mehreren Punkten im Widerspruch zu zahlreichen deutschen und internationalen Fachgesellschaften und sind nicht durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt. Die Kriterien für die Auswahl bzw. die Entscheidung für die Indikation von Füllungsmaterialien dürfen aber nur auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen. ...".