Gesundheitssystem Deutschland: Zuzahlungen für Medikamente

Laut Gesundheitssystem Deutschland sind nur wenige Medikamente von der Zuzahlung befreit. Für jedes andere Präparat werden zwischen 5 und 10 Euro fällig.


Laut Gesundheitssytem Deutschland gilt für gesetzlich Krankenversicherte seit geraumer Zeit die Zuzahlung von Medikamenten. Diese tritt ab dem vollendeten 18. Lebensjahr in Kraft. Im Allgemeinen liegt die Höhe der Zuzahlungen bei 10 Prozent des Arzneimittelpreises. Die Zuzahlung ist jedoch auf mindestens 5 bis höchstens 10 Euro begrenzt. Doch gibt es auch Ausnahmen, bei denen Patienten enorme Kosten aus eigener Tasche zahlen müssen, die aber auch wieder auf die jeweiligen Kosten des Medikamentes begrenzt sind.

Befreiung
Auch besteht hier eine Zuzahlungs- beziehungsweise Belastungsgrenze. Die Selbstbeteiligung, die die Praxisgebühr sowie die Zuzahlungen der Arzneimittel und Aufenthalte im Krankenhaus einschließt, darf die zwei-Prozent-Grenze vom Bruttoeinkommen nicht übersteigen. Für chronisch Kranke liegt die Grenze schon bei einem Prozent des Gehaltes. Aus diesem Grund ist es wichtig, alle Quittungen über die Zuzahlung von Medikamenten sowie die Quittungen der Praxisgebühren aufzubewahren, um eine Befreiung bei der Krankenkasse zu beantragen und die Kosten erstattet zu bekommen.

Geringverdienende
Das Gesundheitssystem Deutschland sieht auch für Geringverdienende wie Hartz-4-Empfänger eine Zuzahlung bei Medikamenten vor. Dies entschied ein Bundessozialgerichtsurteil. So beträgt die Regelleistung vom Arbeitslosengeld zwei derzeitig 347 Euro und nach Meinung der Richter liege das über dem gesetzlich geschützten Existenzminimum. Aus diesem Grund können selbst Hartz-4-Empfänger nicht von der Zuzahlungspflicht befreit werden.

Durch die Zuzahlung soll das Kostenbewusstsein der Kassenpatienten geschärft werden, so das Bundessozialgericht. Aus diesem Grund seien sie rechtmäßig und sachlich gerechtfertigt.

Zuzahlungsfreie Medikamente
Bringen Hersteller Medikamente unter eine bestimmte Preismindestgrenze auf den Markt, so sind diese Arzneien zuzahlungsfrei. Viele Krankenkassen gehen auch mit Herstellern sogenannte Rabattverträge ein, bei denen Medikamente zu Sonderpreisen angeboten werden. Apotheker sind dann gesetzlich verpflichtet das jeweils billigste Medikament mit gleichen Wirkstoff an den Kunden abzugeben.

Seit Januar 2009 gibt es für Kunden von gesetzlichen Krankenkassen eine finanzielle Entlastung. Zwar gilt ab diesem Jahr der einheitliche Beitragsatz von 15,5 Prozent, doch sind weitere 298 Medikamente zuzahlungsfrei. Vor allem handel es sich um Produkte des Generikaherstellers Hexal. Die Arzneien wirken vor allem gegen Bluthochdruck, Magenprobleme sowie erhöhte Cholesterinwerte. Auch Präparate für Diabetiker sind unter den zuzahlungsfreien Produkten zu finden. Für Patienten heißt das bis zu zehn Euro Preisersparnis pro Medikament. Grund für den Erlass sind Preissenkungen der Hersteller. Dadurch sind die Bedingungen erfüllt, Medikamente ohne Zuzahlung anzubieten.
Insgesamt stehen Patienten rund 11.000 zuzahlungsfreie Medikamente zur Verfügung.

Rezeptfreie Medikamente
Rezeptfreie Medikamente, zu denen auch Lebensverbesserungspräparate für den privaten Bereich, wie Appetithemmer, Haarwuchs- und Potenzmittel sowie Arzneien zur Raucherentwöhnung zählen, werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie müssen daher zur Gänze selbst bezahlt werden.