Sie wollen zu Ihrem Partner ziehen, näher an Ihrem Arbeitsplatz sein oder einfach nur in eine großzügigere Wohnung ziehen - die Gründe für einen Umzug sind vielfältig. Auch wenn ein Verwandter stirbt oder ein Elternteil in ein Seniorenheim umziehen soll, muss eine Haushaltsauflösung durchgezogen werden. Da im Mietvertrag meist ein „besenreiner“ Zustand vereinbart ist, muss die Wohnung vollständig geleert und aufgeräumt werden.
Zeitplan erstellen zum Haushalt auflösen
Zunächst sollten Sie eine grobe Bestandsaufnahme Ihres Hausrates vornehmen, damit Sie ungefähr abschätzen können, welcher Organisations- und Zeitaufwand auf Sie zukommt. Eine vollständige Haushaltsauflösung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, deshalb sollten Sie frühzeitig beginnen. Klären Sie, was in der Wohnung verbleiben muss (Herd, Spüle) und beginnen Sie mit dem ersten Vorsortieren. Sichten Sie Wertgegenstände und Erinnerungsstücke und stellen Sie fest, was entsorgt werden soll. Auch über wichtige Fragen des Umzugs und Transports der verbleibenden Möbel und Gegenstände müssen Sie sich Gedanken machen. Wollen Sie in Eigenregie umziehen oder überlassen Sie diese Aufgabe lieber einem erfahrenen Spediteur? Auch den Zustand Ihrer Wohnung müssen Sie begutachten. Haben Sie viele Bilder aufgehängt oder Brandlöcher im Parkettboden des Vermieters hinterlassen. Auch kleinere Renovierungsarbeiten und Schönheitskorrekturen gehören zu einem Umzug dazu.
Müllentsorgung
Indem Sie einfach alles, was Sie nicht mehr brauchen, auf einen großen Haufen werden, ist es mit der Haushaltsauflösung noch nicht getan. Denn Elektrogeräte, Metalle, Holz, Kunststoffe sowie Kleidung müssen laut Gesetz getrennt entsorgt werden. Seit dem Jahr 2006 ist auch die letzte Stufe des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft. Dieses verbietet, elektrische oder elektronische Geräte jeglicher Art einfach in den Hausmüll zu werfen. Alle Gegenstände, die unter dieses Gesetz fallen, können Sie an kommunalen Sammelstellen abgeben. Für Ihren Sperrmüll müssen Sie einen Termin mit dem kommunalen Müllentsorger vereinbaren, damit er abgeholt wird. Unter Sperrmüll versteht man Abfall aus dem Haushalt, der nicht ohne großen Aufwand so zerkleinert werden kann, dass er in die normale Mülltonne passt. Dazu gehören etwa leere Kisten oder Möbelstücke. Es wird nach anfallenden Kubikmetern Müll abgerechnet.