Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) berechtigt alleinerziehende Mütter und Väter zur finanziellen Unterstützung durch die Unterhaltsvorschusskasse. Diese Sozialleistung dient der Sicherstellung des Wohlergehens eines Kindes, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil die Zahlung eingestellt, oder den zu zahlenden Betrag verringert hat. Im Regelfall ist der Jugendamt Unterhaltsvorschuss als Übergangslösung vorgesehen, kann aber bis zu sechs Jahren unter Voraussetzung der Bestimmungen in Anspruch genommen werden. Wurde die Unterhaltspflicht absichtlich vernachlässigt, kann der Staat den ausgezahlten Differenzbetrag vom unterhaltspflichtigen Elternteil einklagen.
Wer hat Anspruch?
Alleinerziehende Mütter und Väter können im Falle einer Stagnation der Zahlung beim zuständigen Jugendamt schriftlich einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil wird nicht vorausgesetzt. Die finanzielle Unterstützung wird bei Kindern gewährt, die das 12. Lebensjahr nicht vollendet haben. Bei ausländischen Kindern ist der Nachweis einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsgenehmigung vorzuweisen. Die Höchstdauer dieser Sozialleistung beläuft sich auf sechs Jahre. Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss wird zurückgewiesen, wenn der erziehungsberechtigte Elternteil eine neue rechtskräftige Partnerschaft eingegangen ist, oder die Auskunft zur Durchführung des Gesetzes verweigert wird. Auch eine Verneinung der Mithilfe zur Feststellung der Vaterschaft oder dem Aufenthaltsort des anderen Elternteils hat eine Ablehnung des Unterhaltsvorschusses zur Folge.
Höhe des Unterhaltsvorschusses
Eine Einkommensgrenze des Erziehungsberechtigten ist bei den Zahlungen des Unterhaltsvorschusses nicht festgelegt. Die Regelsätze betragen seit Januar 2009:
Rückwirkend wird der Jugendamt Unterhaltsvorschuss nur bis zu einem Monat vor Antragsstellung erstattet. Für die Beratung und Bearbeitung Ihres Antrages auf Unterhaltsvorschuss steht die Unterhaltsvorsschussstellen der Jugendämter zur Verfügung.
Stand: 9.Oktober 2009
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