Zuspätkommen zur Arbeit sollte möglichst vermieden werden, denn im schlimmsten Fall droht der Verlust des Arbeitsplatzes.
Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt, kann in einen Stau geraten, dem Zug- fahrer droht eine Verzöge- rung durch einen der regelmäßig wieder- kehrenden Bahnstreiks und dazu kommen noch jeden Winter aufs Neue Glatteis und verschneite Straßen. Die Gründe für ein Zuspätkommen zur Arbeit können zahlreich sein, trotzdem sollte man sein Bestes tun, um dies zu vermeiden.
Das Handy in Griffweite haben
- Entgegen der landläufigen Meinung, hat ein Arbeitnehmer kein Recht darauf, bei widrigen Bedingungen zu spät zur Arbeit zu kommen. Vielmehr ist er selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig auf eventuell auftretende Probleme vorzubereiten. Glatteis oder Schneefall setzen meist nicht aus heiterem Himmel ein, der Arbeitnehmer sollte gut die Wettervorhersagen verfolgen und schweren Herzens im Winter eine halbe Stunde eher aufstehen.
- Auch ein Bahnstreik wird meist schon weit vorher ange- kündigt, sodass auf andere Züge oder das Auto ausgewichen werden kann. Trotzdem kann natürlich auf dem Weg zur Arbeit so manches Unvorhergesehene passieren. In diesem Fall sollten Sie Ihr Handy in Griffweite - zum Beispiel auf dem Beifahrersitz und nicht im Kofferraum - haben und dem Arbeitgeber Bescheid geben, dass Sie später kommen.
Kündigung und Abmahnung
- Wenn Sie diesen Rat nicht beherzigen und zudem häufiger beim Zuspätkommen zur Arbeit erwischt werden, droht Ihnen im schlimmsten Fall eine verhaltensbedingte Kündigung. Bevor eine solche Kündigung ausgesprochen werden darf, müssen Sie jedoch schriftlich für Ihr Fehlverhalten abgemahnt worden sein, ansonsten ist die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam. In der Abmahnung muss Ihr Fehlverhalten genau beschrieben und auch mit Datum bezeichnet sein. Des Weiteren muss sie den Hinweis enthalten, dass Sie bei wiederholtem Fehlverhalten mit einer Kündigung zu rechnen haben.
- Haben Sie schon einmal eine Abmahnung erhalten, sollten Sie ein Zuspätkommen zur Arbeit dementsprechend auf jeden Fall vermeiden, denn es droht der Verlust des Arbeitsplatzes. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen hingegen ohne vorherige Abmahnung gleich eine Kündigung aussprechen, wehren Sie sich dagegen! Ersuchen Sie gegebenenfalls auch die Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, der Ihnen bei dem Erhalt Ihres Arbeitsplatzes zur Seite steht. Denn auch wenn es Ihr alleiniges Verschulden war, ein einmaliges Zuspätkommen zur Arbeit rechtfertigt noch lange keine verhaltensbedingte Kündigung.