Krankenhauszusatzversicherung

Eine weitere Zusatzversicherung bezieht sich auf den Krankenhausaufenthalt und erspart hohe Kosten.


Bei einer privaten Zusatzversicherung ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Versicherungen nach dem Wahlleistungstarif und dem Restkostentarif.
Beim Wahlleistungstarif ist der Versicherte darauf beschränkt, im Krankheitsfall eines der nächstgelegenen Krankenhäuser zur Behandlung auszuwählen. Falls jedoch vom privat Zusatzversicherten zum Beispiel die Behandlung in einer weiter entfernt liegenden Spezialklinik gewünscht wird, würde dieser die anfallenden Mehrkosten selbst übernehmen müssen.

Da Spezial- oder Unikliniken oft bedeutend höhere Tagessätze berechnen als normale Krankenhäuser, können schnell hohe Kosten anfallen. Eine freie Wahl des Krankenhauses - selbst, wenn das mit höheren Kosten verbunden ist - wird nur durch den Restkostentarif abgedeckt. Wer also umfassend abgesichert sein will und sich die Wahl des behandelnden Krankenhauses selbst vorbehalten möchte, der sollte eine private Zusatzversicherung nach dem Restkostentarif ins Auge fassen.