Voraussetzung für den Abschluss einer privaten Krankentagegeld-Zusatzversicherung ist ein tatsächliches Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis (aus selbständiger Tätigkeit oder als Arbeitnehmer). Die Höhe des Krankentagegelds darf das tatsächliche Einkommen des Versicherten nicht überschreiten.
Besonders für Selbständige ist diese Versicherungsart der privaten Zusatzversicherung interessant, weil damit die Verluste durch Krankheiten gering gehalten werden und die Betroffenen weiter ein Einkommen beziehen. Diesen Personen ist freigestellt, ob sie sich freiwillig durch ein gesetzliches Krankengeld oder durch ein Tagegeld einer privaten Krankenversicherung versichern. Besonders bei freiwillig Versicherten mit hohem Einkommen entspricht das gesetzliche Tagegeld jedoch nur einem Bruchteil des tatsächlichen Einkommens.
Bei Arbeitnehmern zahlt in der Regel der Arbeitgeber sechs Wochen lang das Gehalt weiter. Erst nach Ablauf dieser Zeit wird von der privaten Krankenzusatzversicherung ein Krankentagegeld ausgezahlt, das durchschnittlich bei etwa 60 % des Bruttoeinkommens liegt. Bei Besserverdienern kann der Prozentsatz auch noch geringer ausfallen.
Durch den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung kann das Tagegeld dem realen Einkommen angeglichen und die Verluste somit möglichst gering gehalten werden.