Gesetzliche Krankenkassen übernehmen auch für eine Kur bei Übergewicht die Kosten, wenn bestimmte Voraussetzungen durch den Patienten erfüllt sind.
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung haben grundsätzlich alle vier Jahre Anspruch auf eine Kur. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine stationäre oder ambulante Kurbehandlung handelt. Um sicherzustellen, dass der Leistungsträger auch die Kosten für eine Kur bei Übergewicht übernimmt, sind für die Beantragung einige Dinge zu beachten.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Grundsätzlich muss der behandelnde Arzt die medizinisch begründete Meinung vertreten, dass eine Kur notwendig ist. Im Vorgespräch wird abgeklärt, ob eine ambulante oder stationäre Kur notwendig ist, und ob diese Vorsorge- oder Rehabilitationscharakter hat. Bei einer Kur bei Übergewicht kommt eigentlich nur eine stationäre Kur in Frage.
- Die Inhalte dienen aber nicht nur der Gewichtsreduktion, sondern haben auch vorbeugenden Charakter. Der Kurantrag legt das Ziel der Kur und dne Behandlungsschwerpunkt fest. Da nur Mediziner mit entsprechender Qualifikation Kuren verordnen dürfen, ist dies mit dem behandelnden Arzt zu klären. Wer auf der ganz sicheren Seite sein will, fragt bereits vor Antragstellung bei seiner Krankenkasse nach einem entsprechenden Arzt.
- Die Ersatzkasse prüft nach Eingang der Unterlagen, ob diese vollständig sind. Danach prüft eine neutrale medizinische Institution, zum Beispiel ein Amtsarzt den Antrag, um die Ersatzkasse bei der Meinungsbildung zu unterstützen. Im Zeitalter der Kosteneinsparung tun sich die Kassen zusehends schwerer, eine Kur zu bejahen. Sollte diese Ablehnung erfolgen, bevor der Amtsarzt eine körperliche Untersuchung vorgenommen hat, kann dagegen Einspruch eingelegt werden. Informationen zu Einsprüchen bietet auch der Deutsche Heilbäderverband e.V.
Ersatzkasse bewilligt den Antrag auf Kur bei Übergewicht
- Hat die Ersatzkasse den Antrag auf Kur anerkannt, werden die Kosten für die Behandlung übernommen. Bei einer stationären Kur schließt dies auch die Kosten für die Unterbringung ein. Bei einer Kur bei Übergewicht wird eine stationäre Kur bevorzugt, da der pädagogische Teil bei einer ambulanten Kur nicht in der Intensität vermittelt werden kann.
- Wie bei allen anderen Leistungen der Ersatzkasse fällt allerdings auch hier eine Eigenbeteiligung an. Dieser beträgt, wie bei einem Krankenhausaufenthalt, zehn Euro täglich und wird direkt an das Kurinstitut, bei dem der Aufenthalt für die Kur bei Übergewicht stattfindet, bezahlt.