Kurzform für die Kassenärztliche Vereinigung, ein per Gesetz vorgeschriebener Verein, dem automatisch jeder Arzt angehört, der Kassenpatienten betreut. Als Hauptaufgaben nennt Paragraph 77, des fünften Sozialgesetzbuches die „Sicherstellung der ambulanten kassenärztlichen Versorgung, die Vertretung der Rechte und wirtschaftlichen Interessen der Kassenärzte gegenüber den Krankenkassen“. Das bedeutet, dass das Abrechnen der erbrachten Leistung nicht zwischen Arzt und Patient erfolgt, sondern zwischen Arzt und Krankenkasse, die vorher für jeden Bezirk eine Gesamtvergütung festlegt, welche die medizinischen Leistungen im Voraus abdeckt. Die Bewertung der einzelnen Leistungen erfolgt nun über ein Punktesystem, welches man den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). nennt. Anhand der gesammelte Punkte werden nun die einzelnen Ärzte anhand von Honorarverteilungsmaßstab und Praxisbudgets aus der Gesamtvergütung bezahlt. Um jedoch Über- und Unterversorgung einzudämmen, sorgt die KZV dafür, dass die Ärzte sich über die gesamte BRD gleichmäßig verteilen und es nicht in einem Bezirk zu viele und im anderen zu wenig medizinisches Fachpersonal gibt. Als Dachorganisation fungiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), welche von der Bundesregierung kontrolliert wird und in Gemeinschaft mit der deutschen Ärztekammern e.V. das Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) betreibt. Ein oft geäußerter Vorwurf ist, dass die KZV ein Kartell wäre, welches jeglichen Wettbewerb im Keim erstickt, um hier Abhilfe zu schaffen, haben Krankenkasse mittlerweile die Möglichkeit Direktverträge mit einzelnen Leistungserbringern abzuschließen. Manchen Politikern ist dies jedoch noch zu wenig, sie würden die KZV gerne komplett auflösen und durch staatlich beaufsichtigte Behörden ersetzen, ein Vorschlag, der insgesamt jedoch noch zu unausgereift ist, denn die damit auf den Staat zukommenden Aufgaben würden eine Menge Kosten und Koordination verursachen.