Die Leistungen, die durch gesetzliche und private Krankenversicherungen erbracht werden, unterscheiden sich teilweise grundlegend voneinander. Zudem variieren die Leistungen der Privaten je nach gewähltem Tarif.
Die nun folgenden Fallbeispiele verdeutlichen den Unterschied zwischen Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung, dabei ist zu beachten, dass die verfügbaren Leitungen vom entsprechenden Tarif abhängig sind.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Mehrbettzimmer; Behandlung durch den diensthabenden Arzt; Zuzahlung: zehn Euro täglich, maximal 28 Tage im Jahr.
Private Krankenversicherung:
Je nach gewähltem Tarif Einzelzimmer und Behandlung durch den Chefarzt; Zuzahlung wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Gesetzlich vorgesehene Programme sind zuzahlungsfrei.
Private Krankenversicherung:
Ohne Einschränkung auf gesetzliche Programme, Alter und Diagnoseform.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Freie Wahl unter Vertragsärzten;Überweisungen für Fachärzte nötig.
Private Krankenversicherung:
Freie Wahl unter allen Ärzten.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Maximal alle vier Jahre werden drei Wochen stationärer Kuraufenthalt (Behandlung und Unterbringung) übernommen. Zuzahlung: zehn Euro täglich, maximal 28 Tage im Jahr.
Private Krankenversicherung:
Abhängig vom gewählten Tarif;In vielen Fällen sind gesonderte Kurkostentarife nötig.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro für rezeptpflichtige Arzneimittel;keine Übernahme von rezeptfreien Arzneimitteln.
Private Krankenversicherung:
In der Regel Übernahme aller Arzneimittelkosten.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Zuzahlung 10 % der Kosten; zehn Euro pro Verordnung.
Private Krankenversicherung:
Übernahme von bis zu 100 % der Kosten.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Übernahme der Kosten nur bei Kindern/ Jugendlichen und stark Sehbehinderten.
Private Krankenversicherung:
Gestell und Gläser nach Verordnung; eventuell auch Übernahme von Kontaktlinsen.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Bis zu 65 % der Kosten für die Regelversorgung, auch wenn eine teurere Behandlung gewählt wird.
Private Krankenversicherung:
Übernahme von bis zu 50 – 80 %.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Übernahme nur, wenn die kieferorthopädischen Indikatonsgruppen der Grade drei, vier und fünf vorliegen oder bei Kindern und Jugendlichen.
Private Krankenversicherung:
Übernahme von bis zu 60 – 90 % ohne Altersbeschränkung.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Umfangreicher Hilfsmittelkatalog, Zuzahlung 10 %; mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro.
Private Krankenversicherung:
In der Regel eingeschränkter Hilfsmittelkatalog; Übernahme abhängig vom Tarif.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Unter Umständen Übernahme der Kosten bei Behandlung durch einen Vertragsarzt; keine Übernahme von Heilpraktikerkosten.
Private Krankenversicherung:
Übernahme abhängig vom Tarif; gilt auch für Heilpraktikerkosten und andere alternative Behandlungsmethoden.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Übernahme von maximal vier Wochen, falls kein Haushaltsangehöriger die Pflege übernehmen kann. Zuzahlung 10 % pro Tag, zehn Euro pro Verordnung.
Private Krankenversicherung:
Keine Leistungen
Gesetzliche Krankenversicherung:
Übernahme von maximal vier Wochen, falls kein Haushaltsangehöriger die Pflege übernehmen kann. Zuzahlung 10 % pro Tag, zehn Euro pro Verordnung.
Private Krankenversicherung:
Keine Leistungen.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Übernahme bei häuslicher Krankenpflege, Krankenhausaufenthalt, Vorsorge, Rehabilitations- oder Müttergenesungskur;Zuzahlung 10 % pro Tag, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro.
Private Krankenversicherung:
Keine Leistungen.
Gesetzliche Krankenversicherung:
70 % des Bruttogehalts, höchstens 90 % des Nettogehalts bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze
Private Krankenversicherung:
Muss eigens vereinbart werden.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Maximal zehn Tage pro Kind, pro Jahr und pro Ehepartner.
Private Krankenversicherung:
Keine Leistungen.
Gesetzliche Krankenversicherung:
13,- Euro täglich über einen Zeitraum von 14 Wochen, verlängerbar auf 18 Wochen.
Private Krankenversicherung:
Keine Leistungen.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Versicherung erstreckt sich auf EU- Länder und Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart ist; Ausnahmen durch vorherige Anmeldung möglich.
Private Krankenversicherung:
Versicherungsschutz für Europa und für 30 Tage weltweit;Kann je nach Tarif verlängert und erweitert werden.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Übernahme der Sitzungsanzahl richtet sich nach den Erfordernissen.
Private Krankenversicherung:
Häufig begrenzte Sitzungsanzahl; nur wenige Tarife ohne Begrenzung.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Rettungstransporte und medizinisch notwendige Krankentransporte;Kann bei schweren Krankheiten auch für ambulante Behandlung bewilligt werden.
Private Krankenversicherung:
Rettungstransport, medizinisch notwendige Krankentransporte,je nach Tarif auch für ambulante Behandlung möglich.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Familienmitglieder können beitragsfrei mitversichert werden .
Private Krankenversicherung:
Jeder Versicherte zahlt vollen Beitrag.